Entlastung für pflegende Angehörige in Kaiserslautern
Sie pflegen einen Menschen zu Hause und brauchen verlässlich Zeit für sich selbst. Wir kommen regelmäßig vorbei – damit Sie durchatmen können, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.
- ✓Regelmäßige Entlastungsstunden – im festen Wochenrhythmus
- ✓Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – keine Vorkasse
- ✓Feste Bezugsperson, die Ihre Angehörige kennt
Außerhalb dieser Zeiten: Rückruf am nächsten Werktag


Pflegen ist Liebe. Aber Pflegen kostet Kraft.
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kennt diese Momente. Sie sind nicht allein – und Sie müssen es auch nicht allein schaffen.
„Ich kann eigentlich nicht mehr. Aber ein schlechtes Gewissen, mir Hilfe zu holen, habe ich auch."
„Ich bin seit Wochen nicht mehr zum Friseur gekommen. Meine eigene Gesundheit verschiebe ich immer wieder."
„Wenn ich nur einmal in der Woche zwei Stunden für mich hätte, würde es mir schon viel besser gehen."
„Mein Mann lässt sich von Fremden kaum helfen. Ich brauche jemanden, der wirklich regelmäßig kommt – nicht ständig wechselt."
Praktisch da. Verlässlich. Mit Zeit.
Während wir bei Ihrem Angehörigen sind, können Sie das tun, was Sie gerade brauchen: einkaufen, zum Arzt gehen, einen Spaziergang machen, einfach in Ruhe Kaffee trinken. Wir sind kein Pflegedienst – wir sind die feste Bezugsperson, die Zeit mitbringt.
Gesellschaft & Gespräch
Vorlesen, Spielen, gemeinsam Kaffee trinken oder kochen – Zeit, die wir uns nehmen, weil sie zu uns gehört.
Hilfe im Haushalt
Wenn gewünscht, übernehmen wir nebenbei kleine Haushaltsaufgaben oder den Einkauf – ganz nach Absprache.
Spaziergang & Begleitung
Frische Luft, ein Termin, ein Ausflug – wir begleiten zuverlässig und mit Geduld.
Das Beste: Die Pflegekasse zahlt
Bei vorhandenem Pflegegrad in häuslicher Pflege haben Sie Anspruch auf Leistungen, die genau für diesen Zweck gedacht sind: regelmäßige Entlastung pflegender Angehöriger.
Viele Familien wissen das nicht – oder rufen die Leistungen aus Unsicherheit nicht ab. Wir erklären Ihnen verständlich, was Ihnen zusteht, und übernehmen die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
- 1Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) – steht jedem mit Pflegegrad zu.
- 2Verhinderungspflege (§39 SGB XI) – für regelmäßige stundenweise Entlastung. Viele kennen diese Leistung gar nicht.
- 3Direkte Abrechnung – wir rechnen direkt mit der gesetzlichen Pflegekasse ab. Keine Vorkasse.
- 4Wir klären für Sie, welche Leistung in Ihrer Situation greift und sinnvoll ist.
So starten Sie mit der Entlastung
Sie rufen uns an oder fordern einen Rückruf an
Erste Hürde überwunden. Bitte keine Diagnosen oder sensible Daten per E-Mail – das klären wir am Telefon.
Wir besprechen Ihre Situation
Persönlich am Telefon. Wir hören zu, klären Pflegegrad und Bedarf und erklären, welche Leistung greift.
Sie unterschreiben einmalig
Eine Abtretungserklärung – damit autorisieren Sie uns, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Mehr Papierkram bekommen Sie nicht zu sehen.
Wir kommen regelmäßig
Feste Bezugsperson, fester Rhythmus. Sie können sich darauf verlassen, dass jemand da ist – und endlich auch an sich selbst denken.
Fragen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Ist es egoistisch, sich Entlastung zu holen?
Nein – im Gegenteil. Pflege zu Hause gelingt auf Dauer nur, wenn die pflegenden Angehörigen nicht selbst ausbrennen. Entlastung ist Voraussetzung dafür, dass Sie weiter für Ihren Angehörigen da sein können. Der Gesetzgeber hat genau dafür eigene Leistungen geschaffen.
Was kostet das?
Bei vorhandenem Pflegegrad und häuslicher Pflege rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab – solange das monatliche Budget reicht, entstehen für Sie keine Kosten. Was möglich ist, klären wir im persönlichen Gespräch.
Wann sind Sie persönlich erreichbar?
Mo–Fr von 8:30 bis 16:30 Uhr erreichen Sie uns persönlich unter 0631 340 3874. Außerhalb dieser Zeiten rufen wir Sie am nächsten Werktag zurück.
Bekommt mein Angehöriger immer dieselbe Person?
In den allermeisten Fällen ja – das ist der Kern unserer Arbeit. Vertrauen entsteht durch wiederkehrende Gesichter. Eine Vertretung kann es bei Krankheit oder Urlaub geben, aber wir schicken nicht einfach jemand Fremdes vorbei.
Was ist Verhinderungspflege?
Eine Leistung der Pflegekasse nach §39 SGB XI, die für stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger gedacht ist – auch ohne besonderen Anlass. Viele wissen gar nicht, dass sie diese Leistung haben. Wir rechnen sie direkt mit der Pflegekasse ab und erklären Ihnen, ob und wie sie für Sie in Frage kommt.
Sind Sie ein Pflegedienst?
Nein. Wir sind kein medizinischer Pflegedienst. Wir entlasten pflegende Angehörige im Alltag und Haushalt – genau dafür, wofür Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege gedacht sind.
Rückruf anfordern
Sie pflegen jemanden zu Hause und merken, dass es allein nicht mehr geht? Lassen Sie uns sprechen. Datensparsam, kostenlos und unverbindlich – ohne Gesundheitsdaten.
Wir melden uns Mo–Fr 8:30–16:30 Uhr persönlich zurück. Außerhalb dieser Zeiten am nächsten Werktag.
Sie pflegen einen Angehörigen in Kaiserslautern?
Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir hören zu, erklären verständlich, was möglich ist – und kümmern uns um den Papierkram mit der Pflegekasse.
Mehr Informationen zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag und Haushaltshilfe
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, sucht oft nach mehreren passenden Leistungen. Diese Seiten helfen Ihnen weiter.
