Wenn der Alltag
zu viel wird,
sind wir bei Ihnen.
Haushaltshilfe, Einkäufe und Entlastung im Alltag — persönlich, regional und auf Wunsch direkt über die Pflegekasse abgerechnet.
- Zugelassen nach §45a SGB XI – direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Feste Bezugsperson – kein ständiger Wechsel
- Wir rufen zurück — garantiert. Keine Gesundheitsdaten beim ersten Kontakt nötig.
Für den ersten Kontakt reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich.
Impressum · Datenschutz
Ralf Herzhauser erklärtes in 33 Sekunden.
Wann wir helfen
Vier Situationen —
eine verlässliche Lösung.
Erkennen Sie sich in einer dieser Situationen wieder? Dann klären wir gemeinsam, was Ihnen zusteht.

Wenn der Haushalt liegen bleibt
Haushaltshilfe
Wäsche, Kochen, Aufräumen — damit das eigene Zuhause ein vertrauter, sicherer Ort bleibt.

Wenn Wege alleine schwerfallen
Einkäufe & Wege
Wocheneinkauf, Apotheke oder Arzttermin — verlässlich begleitet, damit Sie mobil bleiben.

Wenn jemand zuhause nicht allein sein soll
Alltagsbegleitung
Gespräche, Spaziergänge, gemeinsame Zeit — soziale Nähe, die den Tag strukturiert.

Wenn Sie selbst einmal durchatmen müssen
Angehörige entlasten
Wir erklären, was über die Pflegekasse möglich ist — damit Familien wieder aufatmen können.
Kennen Sie das?
Sie tragen gerade
sehr viel.
Das muss nicht so sein.
Viele Familien in Rockenhausen kennen dieses Gefühl: Man möchte helfen, aber man kommt selbst nicht mehr nach. Dabei steht Ihnen Unterstützung zu, die die Pflegekasse bezahlt.
- Der Haushalt bleibt liegenweil der Tag einfach nicht reicht — für sich selbst und für andere.
- 131 € im Monat — ungenutzt.Viele Familien wissen nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht. Er verfällt einfach.
- Man ruft an. Und wartet.Bei anderen Diensten. Bei uns garantieren wir den Rückruf — persönlich, nicht automatisch.

In 3 Schritten zur Entlastung
Von der Idee zur
echten Entlastung.
Kein Papierkram, keine langen Wartezeiten. Wir kennen die Region, kennen die Pflegekassen — und erklären alles auf Augenhöhe.
Sie melden sich bei uns
Anruf oder Rückruf-Formular — kein Aufwand, keine Vorbereitung nötig. Beim ersten Gespräch brauchen wir nur Name und Telefonnummer.
Wir klären gemeinsam
Wir prüfen, was Ihnen zusteht — Entlastungsbetrag, §45a SGB XI — und erklären alles verständlich ohne Fachchinesisch.
Wir starten — Sie entlasten sich
Ihre feste Bezugsperson kommt zu Ihnen. Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit der Pflegekasse.
Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag

Entlastungsbetrag §45b SGB XI
Dieser Betrag gehört
auch 2026 Ihrer Familie.
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen bis zu 131 € monatlich zu — bezahlt von der Pflegekasse, nicht von Ihnen.
Häufige Fragen
Schnelle Antworten auf
Ihre Fragen.
Wir lassen Sie nicht im Unklaren. Hier sind die wichtigsten Punkte kurz und verständlich erklärt.
Muss ich den Entlastungsbetrag extra bei der Kasse beantragen?
Nein. Ab Pflegegrad 1 stehen jedem Versicherten die 131 € monatlich automatisch zu. Sie müssen keinen formellen Antrag im Voraus stellen. Als zugelassener Anbieter nach §45a SGB XI können wir die erbrachten Leistungen auf Wunsch sogar direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, sodass Sie nicht in Vorkasse gehen müssen.
Was passiert mit dem Geld, wenn wir es in einem Monat nicht nutzen?
Der Betrag spart sich im Laufe des Kalenderjahres auf. Wenn Sie also im Januar keine Hilfe beanspruchen, haben Sie im Februar theoretisch 262 € zur Verfügung. Aber Achtung: Das angesparte Geld aus dem Vorjahr muss bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht sein, sonst verfällt es unwiderruflich.
Kommt jedes Mal eine andere Person zu uns nach Hause?
Nein, das ist uns besonders wichtig. Vertrauen braucht Beständigkeit. Ihre Familie bekommt eine feste Bezugsperson zugeteilt, die regelmäßig zu Ihnen kommt. Ein Wechsel findet nur im Krankheits- oder Urlaubsfall statt – und auch das besprechen wir vorher ganz transparent mit Ihnen.
Besteht bei dem ersten Telefonat oder Rückruf schon ein Risiko?
Überhaupt nicht. Das erste Telefongespräch ist zu 100 % unverbindlich und kostenfrei. Wir benötigen beim ersten Kontakt ausdrücklich keine sensiblen Gesundheitsdaten oder Pflegegrade. Wir unterhalten uns einfach ganz normal über Ihre Situation und schauen, wie wir Ihnen im Alltag helfen können.
Rückruf anfordern
Der erste Schritt
kostet Sie 2 Minuten.
Kein Formular-Marathon. Kein Stress. Wir rufen Sie zurück — persönlich, nicht automatisch — und klären gemeinsam, was für Sie möglich ist.
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns schnellstmöglich — spätestens am nächsten Werktag.
Sie müssen das nicht
alleine tragen.
Wir sind ein regionales Team aus dem Donnersbergkreis. Wir kennen die Gegend, die Pflegekassen und die Menschen hier. Und wir rufen zurück — versprochen.
Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag · Impressum · Datenschutz
Ihr Alltagsnavigator UG (haftungsbeschränkt)Regionaler Service für Rockenhausen & den Donnersbergkreis
Telefon: 0631 340 3874

