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Zweibrücken & Südwestpfalz

Haushaltshilfe,
die wirklich
entlastet.

Haushalt, Einkäufe und Alltagsbegleitung — persönlich, zuverlässig und auf Wunsch direkt über die Pflegekasse abgerechnet. Für Menschen in Zweibrücken und den Stadtteilen.

131 €
monatlich möglichEntlastungsbetrag §45b SGB XI
  • Zugelassen nach §45a SGB XI – direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Feste Bezugsperson – kein ständiger Wechsel
  • Wir rufen zurück — garantiert. Keine Gesundheitsdaten beim ersten Kontakt nötig.

Für den ersten Kontakt reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich.
Impressum · Datenschutz

Ralf Herzhauser erklärt
die Haushaltshilfe in Zweibrücken.
Haushaltshilfe Zweibrücken – persönliche Unterstützung im Alltag
Gütesiegel Ihr Alltagsnavigator – anerkannter Anbieter §45a SGB XI
Zertifiziert & geprüftAnerkannter Anbieter nach §45a SGB XI — Ihr Zeichen für geprüfte Qualität und Verlässlichkeit.
In Zweibrücken für Sie da
Persönliche Ansprechpartner
Unterstützung zuhause
Anerkannter Anbieter §45a SGB XI

Abrechnung u. a. mit AOK · Barmer · TK · IKK · DAK und weiteren Pflegekassen möglich

Wann wir helfen

Vier Situationen —
eine verlässliche Lösung.

Erkennen Sie sich in einer dieser Situationen wieder? Dann klären wir gemeinsam, was Ihnen zusteht.

Haushaltshilfe in Zweibrücken – Unterstützung im Haushalt zuhause

Wenn der Haushalt liegen bleibt

Haushaltshilfe

Wäsche, Kochen, Aufräumen — damit das eigene Zuhause ein vertrauter, sicherer Ort bleibt.

Einkaufshilfe in Zweibrücken – KI-generiertes Bild

Wenn Wege alleine schwerfallen

Einkäufe & Wege

Wocheneinkauf, Apotheke oder Arzttermin — zuverlässig begleitet, damit Sie mobil bleiben.

Alltagsbegleitung in Zweibrücken – KI-generiertes Bild

Wenn jemand zuhause nicht allein sein soll

Alltagsbegleitung

Gespräche, Spaziergänge, gemeinsame Zeit — soziale Nähe, die den Tag strukturiert.

Angehörige entlasten in Zweibrücken – KI-generiertes Bild

Wenn Sie selbst einmal durchatmen müssen

Angehörige entlasten

Wir erklären, was über die Pflegekasse möglich ist — damit Familien wieder aufatmen können.

Kennen Sie das?

Sie tragen gerade
sehr viel.
Das muss nicht so sein.

Viele Familien in Zweibrücken kennen dieses Gefühl: Man möchte helfen, aber man kommt selbst nicht mehr nach. Dabei steht Ihnen Unterstützung zu, die die Pflegekasse bezahlt.

  • Der Haushalt bleibt liegenweil der Tag einfach nicht reicht — für sich selbst und für andere.
  • 131 € im Monat — ungenutzt.Viele Familien wissen nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht. Er verfällt einfach.
  • Man ruft an. Und wartet.Bei anderen Diensten. Bei uns garantieren wir den Rückruf — persönlich, nicht automatisch.
Jetzt Rückruf anfordern
Haushaltshilfe in Zweibrücken – persönliche Unterstützung im Alltag
Haushaltshilfe im Alltag: gemeinsam kochen, begleiten und Angehörige spürbar entlasten.
Tipp von Ralf: Die 131 € gelten auch ab Pflegegrad 1 — auch ohne schwere Erkrankung.

In 3 Schritten zur Entlastung

Von der Idee zur
echten Entlastung.

Kein Papierkrieg, keine langen Wartezeiten. Wir kennen Zweibrücken, kennen die Pflegekassen — und erklären alles auf Augenhöhe.

1

Sie melden sich bei uns

Anruf oder Rückruf-Formular — kein Aufwand, keine Vorbereitung nötig. Beim ersten Gespräch brauchen wir nur Name und Telefonnummer.

2

Wir klären gemeinsam

Wir prüfen, was Ihnen zusteht — Entlastungsbetrag, §45a SGB XI — und erklären alles verständlich ohne Fachchinesisch.

3

Wir starten — Sie entlasten sich

Ihre feste Bezugsperson kommt zu Ihnen. Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit der Pflegekasse.

06332 5000111 — Jetzt anrufen

Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Außerhalb: Ansage & Rückruf am nächsten Werktag

Entlastungsbetrag §45b SGB XI in Zweibrücken nutzen
131 € verfallen zum 30.06. — nicht einfach liegen lassen!

Entlastungsbetrag §45b SGB XI

Dieser Betrag gehört
auch 2026 Ihrer Familie.

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen bis zu 131 € monatlich zu — bezahlt von der Pflegekasse, nicht von Ihnen.

Ab Pflegegrad 1auch ohne schwere Einschränkungen nutzbar
Direkte Abrechnungwir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
Nicht auf Vorrat sparennicht genutzte Beträge verfallen zum 30.06. des Folgejahres
Lohnt sich das für mich? Jetzt klären →

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Häufige Fragen

Fragen zur Haushaltshilfe
in Zweibrücken.

Die meisten Fragen lassen sich in einem kurzen Gespräch klären. Hier beantworten wir schon mal die häufigsten — verständlich und ohne Fachsprache.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Zweibrücken?

Anspruch haben alle Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause in Zweibrücken versorgt werden — in allen Stadtteilen von Ixheim über Ernstweiler bis Oberauerbach. Der Betrag muss aktiv genutzt werden — er wird nicht automatisch ausgezahlt.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wofür kann ich ihn einsetzen?

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € monatlich. Er kann für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt werden — Haushalt, Einkäufe, Alltagsbegleitung und mehr. Als zugelassener Anbieter können wir diese Leistungen direkt abrechnen.

Muss ich etwas vorstrecken oder selbst bezahlen?

Im Rahmen Ihres Entlastungsbetrags müssen Sie in der Regel nichts vorstrecken. Wir rechnen die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sollten Sie Leistungen über diesen Betrag hinaus wünschen, sprechen wir das vorher offen mit Ihnen ab.

Wie schnell kann die Haushaltshilfe in Zweibrücken starten?

Erfahrungsgemäß geht es zügig. Nach dem ersten Gespräch stimmen wir einen passenden Termin mit Ihnen ab. Oft kann die Unterstützung schon innerhalb weniger Tage beginnen — abhängig von Ihren Wünschen und unserer Verfügbarkeit vor Ort.

Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht genutzte Beträge eines Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch rückwirkend eingesetzt werden. Danach verfällt der angesparte Rest ersatzlos. Wer den Betrag regelmäßig nutzt, holt das Maximum heraus — wir unterstützen Sie dabei.

In welchen Stadtteilen von Zweibrücken sind Sie tätig?

Wir sind in ganz Zweibrücken tätig — darunter Ixheim, Ernstweiler, Wattweiler, Rimschweiler, Niederauerbach und Oberauerbach. Für weitere Orte sagen wir Ihnen direkt, ob wir erreichbar sind.

Haben wir immer dieselbe Ansprechperson?

Ja, das ist uns wichtig. Sie bekommen eine feste Bezugsperson aus der Region — kein wöchentlicher Wechsel, kein fremdes Gesicht an jedem Termin. Verlässlichkeit und Vertrauen sind die Grundlage unserer Arbeit.

Unterstützen Sie auch Privatversicherte und Beihilfeberechtigte?

Ja, wir beraten auch Privatversicherte und Beihilfeberechtigte persönlich zu den jeweiligen Möglichkeiten. Bitte sprechen Sie uns direkt an — die Konditionen klären wir individuell.

Rückruf anfordern

Der erste Schritt
kostet Sie 2 Minuten.

Kein Formular-Marathon. Kein Stress. Wir rufen Sie zurück — persönlich, nicht automatisch — und klären gemeinsam, was für Sie möglich ist.

Bitte geben Sie hier keine Angaben zu Gesundheitszustand oder Pflegegrad an — das besprechen wir vertraulich am Telefon.

Sie müssen das nicht
alleine tragen.

Wir sind ein regionales Team und kennen Zweibrücken, die Pflegekassen und die Menschen hier. Und wir rufen zurück — versprochen.

Ihr Alltagsnavigator · Haushaltshilfe in Zweibrücken
Ein Angebot der Ihr Alltagsnavigator UG (haftungsbeschränkt)
Postanschrift Zweibrücken: Homburger Str. 4 · 66482 Zweibrücken · 06332 5000111
Zentrale & Verwaltung: Baumschulstraße 17 · 67657 Kaiserslautern · 0631 340 3874
Gütesiegel Ihr Alltagsnavigator – anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI