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Entlastungsbetrag · geplant als Sozialraumbudget

Kreis Südwestpfalz & Pirmasens

Entlastungsbetrag Südwestpfalz: 131 € monatlich und die geplante Pflegereform.

Sie kümmern sich um Ihre Mutter, Ihren Vater, Ihren Partner oder einen anderen nahestehenden Menschen? Wir unterstützen Familien im Kreis Südwestpfalz und in Pirmasens bei Haushalt, Alltagsbegleitung und Entlastung – und erklären verständlich, welche Möglichkeiten aktuell gelten und was sich mit dem geplanten Sozialraumbudget ändern soll.

Heute: bis zu 131 € monatlich bei Pflegegrad 1–5
Selbstzahler ebenfalls willkommen
Aktuelles Recht und geplante Reform klar getrennt
Alltagsunterstützung für Angehörige im Kreis Südwestpfalz und Pirmasens
Heute verstehen.
Morgen vorbereitet. ♡
Sie müssen die Pflegebegriffe nicht selbst auseinanderhalten.

Wir erklären, was heute gilt und welche Änderungen nach dem aktuellen PNOG-Entwurf geplant sind.

Gütesiegel SeniorenlotseGütesiegel Seniorenlotse
✓ Anerkannter Anbieter §45a SGB XI
✓ Unterstützung für Angehörige
✓ Pflegekassen-Abrechnung möglich
✓ Regional & persönlich

Scroll-Geschichte

So kann Entlastung im Alltag aussehen.

Die Bilder bleiben als ruhige Bühne stehen. Während Sie weiter scrollen, sehen Sie vier typische Situationen, in denen Familien im Kreis Südwestpfalz Unterstützung brauchen.

Haushaltshilfe im Kreis SüdwestpfalzUnterstützung beim Kochen und im Alltag in der SüdwestpfalzAlltagsbegleitung und Gesellschaft im Kreis SüdwestpfalzEntlastung für pflegende Angehörige im Kreis Südwestpfalz und Pirmasens
Haushalt & ZuhauseRegelmäßige Unterstützung dort, wo täglich Arbeit anfällt.
01 · Zuhause

Wenn Haushalt und Organisation zu viel werden.

Wir übernehmen vereinbarte Aufgaben im Haushalt und helfen, den Alltag verlässlich zu strukturieren. Das entlastet die pflegebedürftige Person und die Familie.

Unterstützung besprechen →
02 · Alltag

Einkäufe, Küche und kleine Erledigungen leichter organisieren.

Gerade Angehörige können nicht immer vor Ort sein. Wir unterstützen nach Absprache bei alltagsnahen Aufgaben und helfen, Versorgungslücken zu vermeiden.

Möglichkeiten klären →
03 · Gemeinsam

Alltagsbegleitung für Struktur, Sicherheit und Gesellschaft.

Gespräche, gemeinsame Zeit, Spaziergänge und Begleitung können den Tag strukturieren und gleichzeitig Angehörige spürbar entlasten.

Alltagsbegleitung anfragen →
04 · Angehörige

Damit Sie nicht alles alleine tragen müssen.

Unser Schwerpunkt liegt auf Familien mit Pflegegrad 2 bis 5, Angehörigen und Menschen, die Unterstützung auch privat als Selbstzahler nutzen möchten.

Persönlich beraten lassen →
Entlastungsbetrag und geplantes Sozialraumbudget – Beratung in der Südwestpfalz

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), geplant als Sozialraumbudget

Heute gilt der Entlastungsbetrag. Für die Zukunft ist ein neues Sozialraumbudget geplant.

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Die geplanten Änderungen sind noch kein geltendes Recht. Bis zu einem Inkrafttreten gelten die aktuellen Regeln des SGB XI weiter.

✓
Heute
Bei häuslicher Pflege stehen nach geltendem Recht bis zu 131 € Entlastungsbetrag monatlich ab Pflegegrad 1 zur Verfügung – bis Pflegegrad 5. Die Erstattung ist an gesetzliche Voraussetzungen und geeignete Leistungen gebunden.
✓
Geplant
Für Pflegegrad 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag in ein Sozialraumbudget überführt werden.
✓
Noch nicht endgültig
Der Kabinettsentwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Wir halten die Begriffe für Sie auseinander. ♡

Aktuelle Möglichkeiten klären lassen

Pflegereform verständlich erklärt

Aktuelles Recht nutzen – geplante Änderungen mitdenken.

Wir trennen bewusst zwischen dem, was heute gilt, und dem, was nach dem PNOG-Kabinettsentwurf künftig vorgesehen ist.

✓
Heute: bis zu 131 € monatlich

Bis zu 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gilt derzeit für Pflegegrad 1 bis 5. Er ist für geeignete, erstattungsfähige Leistungen vorgesehen.

→
Geplant: Sozialraumbudget

Der Entlastungsbetrag soll für Pflegegrad 2 bis 5 in ein neues Sozialraumbudget überführt werden. Künftige Beträge nennen wir erst verbindlich, wenn das Gesetz feststeht.

♡
Angehörige & Selbstzahler

Auch unabhängig von Pflegekassenleistungen beraten wir zu regelmäßiger Entlastung, Haushalt und Alltagsbegleitung.

So einfach geht's

In drei Schritten zu passender Unterstützung.

Sie müssen vorher weder Leistung noch Paragraph kennen.

1

Kontakt

Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an. Für den Erstkontakt reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit.

2

Situation klären

Wir besprechen, was im Alltag gebraucht wird und welche heutigen Pflegekassenleistungen oder privaten Möglichkeiten passen.

3

Unterstützung planen

Danach stimmen wir Einsätze, Erreichbarkeit und Abrechnung transparent mit Ihnen ab.

Kreis Südwestpfalz & Pirmasens

Unser Schwerpunkt: gut erreichbare Orte und kurze Wege.

Wir planen Einsätze bewusst nach sinnvoller Fahrbarkeit. Schwerpunkt sind Orte entlang der gut erreichbaren Achsen im westlichen Kreis Südwestpfalz sowie Pirmasens. Weiter entfernte oder schlecht angebundene Ortslagen prüfen wir individuell.

Contwig
Dellfeld
Rieschweiler-Mühlbach
Walshausen
Nünschweiler
Höheischweiler
Höhfröschen
Petersberg
Hornbach
Pirmasens
Ihre Postleitzahl prüfen
Seite per WhatsApp teilen →

Häufige Fragen

Entlastungsbetrag, Sozialraumbudget & Pflegereform.

Die wichtigsten Fragen für Angehörige in der Südwestpfalz – mit klarer Trennung zwischen dem, was heute gilt, und dem, was nach dem aktuellen PNOG-Entwurf geplant ist.

Ja. Bei häuslicher Pflege stehen aktuell bis zu 131 € monatlich bei Pflegegrad 1 bis 5 nach § 45b SGB XI zur Verfügung. Das Kabinett hat lediglich den PNOG-Entwurf beschlossen. Bis zum Inkrafttreten einer Reform gelten die heutigen Regeln.
Nach dem aktuellen PNOG-Entwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag für Pflegegrad 2 bis 5 in ein neues Sozialraumbudget überführt werden. Dieses Budget soll gezielt für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI und für anerkannte Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden können.
Weil das Gesetz noch nicht endgültig beschlossen ist. Im aktuellen Entwurf sind höhere monatliche Beträge vorgesehen, die konkrete Ausgestaltung kann sich im parlamentarischen Verfahren aber noch ändern. Deshalb kennzeichnen wir diese Angaben bewusst als geplant und nicht als bereits geltendes Recht.
Nach dem derzeitigen Entwurf ist eine Übertragung in Folgemonate nicht vorgesehen. Das würde bedeuten: Nicht genutztes Budget verfällt voraussichtlich am Monatsende. Deshalb dürfte regelmäßige monatliche Unterstützung künftig noch wichtiger werden.
Nach geltendem Recht gibt es bis zu 131 € Entlastungsbetrag monatlich auch bei Pflegegrad 1. Nach dem bisherigen PNOG-Entwurf ist für Pflegegrad 1 künftig kein Sozialraumbudget vorgesehen. Das bedeutet nicht, dass Pflegegrad 1 als solcher entfällt. Bis zu einer Gesetzesänderung gilt der heutige Anspruch.
Der Reformschwerpunkt liegt deutlich stärker auf Pflegegrad 2 bis 5. Für diese Pflegegrade ist im Entwurf ein eigenes Sozialraumbudget für anerkannte Unterstützungsangebote vorgesehen. Für Angehörige könnte dadurch eine regelmäßigere monatliche Planung wichtiger werden.
Die Verhinderungspflege besteht aktuell weiter. Nach dem PNOG-Entwurf soll Ersatzpflege künftig stärker über neue Budgets organisiert werden. Auf unserer späteren Seite zu Verhinderungspflege & Ersatzpflege in der Südwestpfalz erklären wir die heutigen Regeln und die geplanten Änderungen getrennt.
Nach dem Entwurf soll das Sozialraumbudget vor allem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI gedacht sein. Pflege- und Betreuungseinsätze zugelassener Pflegedienste sollen dagegen über das geplante Sachleistungsbudget laufen. Für unsere Alltagsbegleitung ist deshalb besonders das Sozialraumbudget relevant.
Ja. Unsere Leistungen können auch privat genutzt werden. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn kein passender Pflegekassenanspruch besteht oder zusätzliche Unterstützung gewünscht wird. Umfang und Kosten klären wir vor Beginn transparent.
Je nach Situation unterstützen wir unter anderem im Haushalt, bei Einkäufen und Erledigungen, bei Alltagsbegleitung, Gesellschaft und bei der Entlastung von Angehörigen. Auf den eigenen Seiten zu Haushaltshilfe Südwestpfalz, Alltagshilfe Südwestpfalz und Entlastung für pflegende Angehörige werden diese Leistungen später ausführlicher erklärt.
Unser Schwerpunkt liegt auf gut erreichbaren Orten wie Contwig, Dellfeld, Rieschweiler-Mühlbach, Walshausen, Nünschweiler, Höheischweiler, Höhfröschen, Petersberg und Hornbach sowie auf Pirmasens. Weitere Orte prüfen wir nach sinnvoller Erreichbarkeit.
Nutzen Sie den Postleitzahlen-Check auf dieser Seite oder rufen Sie kurz an. Bei größeren Postleitzahlgebieten prüfen wir den konkreten Ort, weil nicht jeder Ortsteil gleich gut erreichbar ist.

Weitere Themen

Weitere Seiten für die Südwestpfalz.

Diese Themen bauen wir als eigene Seiten auf. Sobald eine Seite veröffentlicht ist, verlinken wir sie hier direkt.

Alltagshilfe Südwestpfalzeigene Seite in Vorbereitung
Haushaltshilfe Südwestpfalzeigene Seite in Vorbereitung
Verhinderungspflege & Ersatzpflegeheutige Leistung + geplante Reform
Angehörige entlasteneigene Seite in Vorbereitung

Rückruf anfordern

In zwei Minuten wissen Sie, wie es weitergeht.

Wir rufen Sie persönlich zurück und klären, welche Unterstützung heute möglich ist – ohne dass Sie vorher Pflegebegriffe oder Reformdetails kennen müssen.

✓ Vielen Dank!

Ihre Rückrufanfrage wurde übermittelt. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch bei Ihnen.

Bitte geben Sie hier keine Angaben zu Gesundheitszustand oder Pflegegrad an – das besprechen wir vertraulich am Telefon.