Kreis Südwestpfalz & Pirmasens
Entlastungsbetrag Südwestpfalz: 131 € monatlich und die geplante Pflegereform.
Sie kümmern sich um Ihre Mutter, Ihren Vater, Ihren Partner oder einen anderen nahestehenden Menschen? Wir unterstützen Familien im Kreis Südwestpfalz und in Pirmasens bei Haushalt, Alltagsbegleitung und Entlastung – und erklären verständlich, welche Möglichkeiten aktuell gelten und was sich mit dem geplanten Sozialraumbudget ändern soll.

Morgen vorbereitet. ♡
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So kann Entlastung im Alltag aussehen.
Die Bilder bleiben als ruhige Bühne stehen. Während Sie weiter scrollen, sehen Sie vier typische Situationen, in denen Familien im Kreis Südwestpfalz Unterstützung brauchen.




Wenn Haushalt und Organisation zu viel werden.
Wir übernehmen vereinbarte Aufgaben im Haushalt und helfen, den Alltag verlässlich zu strukturieren. Das entlastet die pflegebedürftige Person und die Familie.
Unterstützung besprechen →Einkäufe, Küche und kleine Erledigungen leichter organisieren.
Gerade Angehörige können nicht immer vor Ort sein. Wir unterstützen nach Absprache bei alltagsnahen Aufgaben und helfen, Versorgungslücken zu vermeiden.
Möglichkeiten klären →Alltagsbegleitung für Struktur, Sicherheit und Gesellschaft.
Gespräche, gemeinsame Zeit, Spaziergänge und Begleitung können den Tag strukturieren und gleichzeitig Angehörige spürbar entlasten.
Alltagsbegleitung anfragen →Damit Sie nicht alles alleine tragen müssen.
Unser Schwerpunkt liegt auf Familien mit Pflegegrad 2 bis 5, Angehörigen und Menschen, die Unterstützung auch privat als Selbstzahler nutzen möchten.
Persönlich beraten lassen →
Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), geplant als Sozialraumbudget
Heute gilt der Entlastungsbetrag. Für die Zukunft ist ein neues Sozialraumbudget geplant.
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Die geplanten Änderungen sind noch kein geltendes Recht. Bis zu einem Inkrafttreten gelten die aktuellen Regeln des SGB XI weiter.
Bei häuslicher Pflege stehen nach geltendem Recht bis zu 131 € Entlastungsbetrag monatlich ab Pflegegrad 1 zur Verfügung – bis Pflegegrad 5. Die Erstattung ist an gesetzliche Voraussetzungen und geeignete Leistungen gebunden.
Für Pflegegrad 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag in ein Sozialraumbudget überführt werden.
Der Kabinettsentwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Wir halten die Begriffe für Sie auseinander. ♡
Aktuelle Möglichkeiten klären lassenPflegereform verständlich erklärt
Aktuelles Recht nutzen – geplante Änderungen mitdenken.
Wir trennen bewusst zwischen dem, was heute gilt, und dem, was nach dem PNOG-Kabinettsentwurf künftig vorgesehen ist.
Bis zu 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gilt derzeit für Pflegegrad 1 bis 5. Er ist für geeignete, erstattungsfähige Leistungen vorgesehen.
Der Entlastungsbetrag soll für Pflegegrad 2 bis 5 in ein neues Sozialraumbudget überführt werden. Künftige Beträge nennen wir erst verbindlich, wenn das Gesetz feststeht.
Auch unabhängig von Pflegekassenleistungen beraten wir zu regelmäßiger Entlastung, Haushalt und Alltagsbegleitung.
So einfach geht's
In drei Schritten zu passender Unterstützung.
Sie müssen vorher weder Leistung noch Paragraph kennen.
Kontakt
Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an. Für den Erstkontakt reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit.
Situation klären
Wir besprechen, was im Alltag gebraucht wird und welche heutigen Pflegekassenleistungen oder privaten Möglichkeiten passen.
Unterstützung planen
Danach stimmen wir Einsätze, Erreichbarkeit und Abrechnung transparent mit Ihnen ab.
Kreis Südwestpfalz & Pirmasens
Unser Schwerpunkt: gut erreichbare Orte und kurze Wege.
Wir planen Einsätze bewusst nach sinnvoller Fahrbarkeit. Schwerpunkt sind Orte entlang der gut erreichbaren Achsen im westlichen Kreis Südwestpfalz sowie Pirmasens. Weiter entfernte oder schlecht angebundene Ortslagen prüfen wir individuell.
Häufige Fragen
Entlastungsbetrag, Sozialraumbudget & Pflegereform.
Die wichtigsten Fragen für Angehörige in der Südwestpfalz – mit klarer Trennung zwischen dem, was heute gilt, und dem, was nach dem aktuellen PNOG-Entwurf geplant ist.
Weitere Themen
Weitere Seiten für die Südwestpfalz.
Diese Themen bauen wir als eigene Seiten auf. Sobald eine Seite veröffentlicht ist, verlinken wir sie hier direkt.
Rückruf anfordern
In zwei Minuten wissen Sie, wie es weitergeht.
Wir rufen Sie persönlich zurück und klären, welche Unterstützung heute möglich ist – ohne dass Sie vorher Pflegebegriffe oder Reformdetails kennen müssen.
Ihre Rückrufanfrage wurde übermittelt. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch bei Ihnen.
