Bis zu 131 €
monatlich — von der
Pflegekasse, nicht von Ihnen.
Der Entlastungsbetrag gehört Ihnen — ab Pflegegrad 1, finanziert von der Pflegekasse. Wir erklären Ihnen verständlich, wie Sie ihn in Kirchheimbolanden für Haushalt, Einkäufe und Alltagsbegleitung einsetzen können.
- Ab Pflegegrad 1 – bereits bei leichtem Unterstützungsbedarf möglich
- Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – kein Vorstrecken für Sie
- Zugelassen nach §45a SGB XI – kostenlose Erstberatung inklusive
Für den ersten Kontakt reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich.
Impressum · Datenschutz
Ralf Herzhauser erklärtden Entlastungsbetrag.
Wofür der Betrag eingesetzt werden kann
Was die Pflegekasse
in Kirchheimbolanden bezahlt.
Alle Leistungen sind anerkannt nach §45a SGB XI und über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Ralf erklärt jeden Bereich kurz und verständlich — einfach auf den Play-Button tippen.

Über den Entlastungsbetrag abrechenbar
Haushaltshilfe
Die Pflegekasse finanziert Haushaltsführung, Ordnung und Sauberkeit direkt über den Entlastungsbetrag. Sie bestimmen, was gemacht wird — wir erledigen es und rechnen ohne Umwege mit der Kasse ab.

Über den Entlastungsbetrag abrechenbar
Einkäufe & Wege
Wocheneinkauf, Apothekengang, Begleitung zum Arzt — alles über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 131 € monatlich. Kein Vorstrecken, kein Papierkram für Sie.

Anerkannt nach §45a SGB XI
Alltagsbegleitung
Gemeinsame Zeit, Spaziergänge und verlässliche Begleitung sind anerkannte Leistungen nach §45a SGB XI. Der Entlastungsbetrag macht das möglich — damit soziale Nähe und Tagesstruktur erhalten bleiben.

Finanziert von der Pflegekasse
Angehörige entlasten
Pflegende Angehörige tragen viel — der Entlastungsbetrag gibt ihnen Pause. Die Pflegekasse finanziert das. Wir zeigen Ihnen in Kirchheimbolanden konkret, wie Sie den vollen Betrag ausschöpfen.
Was viele nicht wissen
Ihr Anspruch ist da —
aber er wird
nicht eingelöst.
Der Entlastungsbetrag ist kein Bonus — er ist Ihr gesetzlicher Anspruch. Und er gilt ab Pflegegrad 1, auch ohne schwere Erkrankung. In der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden schöpfen viele Familien diesen Betrag nie vollständig aus.
- Verfallsfrist wird übersehenNicht genutzter Betrag verfällt am 30. Juni des Folgejahres — ohne Ausnahme.
- Kein zugelassener Anbieter gefundenNur anerkannte Anbieter nach §45a SGB XI können den Betrag direkt abrechnen.
- Pflegekasse informiert nicht aktivSie müssen selbst aktiv werden. Wer nicht fragt, verliert seinen Anspruch.

Der Weg zu Ihrer Entlastung
So nutzen Sie den Betrag
in Kirchheimbolanden.
Keine Antragsformulare für Sie, kein Papierkram. Als zugelassener Anbieter nach §45a SGB XI übernehmen wir die gesamte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Kostenlos anrufen
Ein kurzes Gespräch — Name und Telefonnummer reichen. Wir klären gemeinsam, wie viel Ihnen zusteht und welche Leistungen in Ihrer Situation möglich sind.
Wir regeln die Abrechnung
Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir Ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Vorstrecken, keine Formulare für Sie.
Ihre Bezugsperson kommt
Eine feste Ansprechperson aus Kirchheimbolanden und der Region begleitet Sie regelmäßig — der Entlastungsbetrag trägt die Kosten.
Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag

Entlastungsbetrag §45b SGB XI
Ihr gesetzlicher Anspruch —
endlich vollständig nutzen.
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen bis zu 131 € monatlich zu — zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsleistungen, finanziert von der Pflegekasse. Wer diesen Betrag nicht nutzt, verliert ihn. Wir helfen Ihnen, ihn vollständig auszuschöpfen.
Unser Einzugsgebiet
Diese Orte in der
Verbandsgemeinde KiBo betreuen wir.
Wir sind regional verankert — wir kennen die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, die Pflegekassen und die Menschen hier persönlich.
Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie uns trotzdem an — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Sie erreichen können.
Häufige Fragen
Fragen zum Entlastungsbetrag
in Kirchheimbolanden.
Viele Familien in der Verbandsgemeinde haben dieselben Fragen. Hier die wichtigsten Antworten — klar, verständlich, ohne Paragraphen-Wirrwarr.
Was ist der Entlastungsbetrag genau?
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist ein gesetzlicher Anspruch von bis zu 131 € monatlich — finanziert von der Pflegekasse, nicht von Ihnen. Er gilt für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause in Kirchheimbolanden versorgt werden.
Wer hat in Kirchheimbolanden Anspruch darauf?
Alle Menschen mit mindestens Pflegegrad 1, die zuhause in der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden wohnen und versorgt werden. Der Betrag muss aktiv eingesetzt werden — er wird nicht automatisch ausgezahlt.
Für welche Leistungen kann ich den Betrag nutzen?
Der Entlastungsbetrag deckt alle anerkannten Unterstützungsleistungen nach §45a SGB XI ab — Haushaltshilfe, Einkäufe, Alltagsbegleitung und Entlastung für pflegende Angehörige. Als zugelassener Anbieter können wir alle diese Leistungen direkt abrechnen.
Muss ich etwas selbst bezahlen oder vorstrecken?
Im Rahmen Ihres Entlastungsbetrags müssen Sie nichts vorstrecken. Wir rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Nur wenn Sie mehr wünschen als der Betrag abdeckt, klären wir das vorher transparent mit Ihnen.
Wer kümmert sich um die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Wir — vollständig. Als zugelassener Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um keine Anträge, Formulare oder Nachweise kümmern.
Wie schnell kann die Unterstützung in Kirchheimbolanden starten?
Erfahrungsgemäß sehr zügig. Nach dem ersten Gespräch planen wir gemeinsam den Einstieg — oft geht es innerhalb weniger Tage los. Wir richten uns nach Ihren Wünschen und Ihrer Verfügbarkeit.
Was passiert, wenn ich den Betrag nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge des laufenden Jahres können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfallen sie ersatzlos. Es lohnt sich, den Betrag regelmäßig zu nutzen — wir helfen Ihnen dabei, nichts zu verschenken.
Haben wir immer dieselbe Ansprechperson?
Ja. Eine feste Bezugsperson aus der Region kommt regelmäßig zu Ihnen — kein wöchentlicher Wechsel, kein fremdes Gesicht bei jedem Termin. Vertrauen entsteht durch Verlässlichkeit, und die ist uns wichtig.
Ist die erste Beratung wirklich kostenlos?
Ja, vollständig. Das erste Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Wir klären gemeinsam, ob und wie viel Ihnen zusteht — und was in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Können Angehörige den Betrag für jemand anderen beantragen?
Ja. Angehörige können im Namen der zu betreuenden Person handeln. Wir erklären Ihnen persönlich, wie das in Ihrer konkreten Situation in Kirchheimbolanden am einfachsten funktioniert.
Rückruf anfordern
2 Minuten —
und Sie wissen, was Ihnen zusteht.
Kein Formular-Marathon. Wir rufen zurück, klären Ihren Anspruch und erklären alles verständlich — persönlich, kostenlos und ohne Verpflichtung.
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns schnellstmöglich — spätestens am nächsten Werktag.
Ihr Entlastungsbetrag
in Kirchheimbolanden —
wir holen ihn für Sie.
Wir sind regional verankert in der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Ein Anruf, ein Gespräch — und Sie wissen genau, was Ihnen zusteht.
Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag · Impressum · Datenschutz
Ihr Alltagsnavigator UG (haftungsbeschränkt)Regionaler Service für Kirchheimbolanden & die Verbandsgemeinde
Telefon: 0631 340 3874

