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Zweibrücken & Südwestpfalz

Bis zu 131 €
monatlich — von der
Pflegekasse, nicht von Ihnen.

Der Entlastungsbetrag gehört Ihnen — ab Pflegegrad 1, finanziert von der Pflegekasse. Wir erklären Ihnen verständlich, wie Sie ihn in Zweibrücken für Haushalt, Einkäufe und Alltagsbegleitung einsetzen können.

131 €
monatlich von der PflegekasseEntlastungsbetrag §45b SGB XI
  • Ab Pflegegrad 1 – bereits bei leichtem Unterstützungsbedarf möglich
  • Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – kein Vorstrecken für Sie
  • Zugelassen nach §45a SGB XI – kostenlose Erstberatung inklusive

Für den ersten Kontakt reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich.
Impressum · Datenschutz

Ralf Herzhauser erklärt
den Entlastungsbetrag.
Entlastungsbetrag Zweibrücken – persönliche Beratung vor Ort
Gütesiegel Ihr Alltagsnavigator – anerkannter Anbieter §45a SGB XI
Zertifiziert & geprüftAnerkannter Anbieter nach §45a SGB XI — Ihr Zeichen für geprüfte Qualität und Verlässlichkeit.
In Zweibrücken für Sie da
Persönliche Ansprechpartner
Unterstützung zuhause
Anerkannter Anbieter §45a SGB XI

Abrechnung u. a. mit AOK · Barmer · TK · IKK · DAK und weiteren Pflegekassen möglich

Wofür der Betrag eingesetzt werden kann

Was die Pflegekasse
in Zweibrücken bezahlt.

Alle Leistungen sind anerkannt nach §45a SGB XI und über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Kein Vorstrecken, keine Formulare — wir übernehmen die Abrechnung.

Haushaltshilfe über Entlastungsbetrag in Zweibrücken

Über den Entlastungsbetrag abrechenbar

Haushaltshilfe

Die Pflegekasse finanziert Haushaltsführung, Ordnung und Sauberkeit direkt über den Entlastungsbetrag. Sie bestimmen, was gemacht wird — wir erledigen es und rechnen mit der Kasse ab.

Einkäufe und Wege über Entlastungsbetrag in Zweibrücken – KI-generiertes Bild

Über den Entlastungsbetrag abrechenbar

Einkäufe & Wege

Wocheneinkauf, Apothekengang, Begleitung zum Arzt — alles über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Kein Vorstrecken, kein Papierkram für Sie.

Alltagsbegleitung über Entlastungsbetrag in Zweibrücken – KI-generiertes Bild

Anerkannt nach §45a SGB XI

Alltagsbegleitung

Gemeinsame Zeit, Spaziergänge und verlässliche Begleitung sind anerkannte Leistungen. Der Entlastungsbetrag macht das möglich — damit soziale Nähe und Tagesstruktur erhalten bleiben.

Angehörige entlasten über Entlastungsbetrag in Zweibrücken – KI-generiertes Bild

Finanziert von der Pflegekasse

Angehörige entlasten

Pflegende Angehörige tragen viel — der Entlastungsbetrag gibt ihnen Pause. Die Pflegekasse finanziert das. Wir zeigen Ihnen in Zweibrücken, wie Sie den vollen Betrag ausschöpfen.

Was viele nicht wissen

Ihr Anspruch ist da —
aber er wird
nicht eingelöst.

Der Entlastungsbetrag ist kein Bonus — er ist Ihr gesetzlicher Anspruch. Und er gilt ab Pflegegrad 1, auch ohne schwere Erkrankung. In Zweibrücken schöpfen viele Familien diesen Betrag nie vollständig aus.

  • Verfallsfrist wird übersehenNicht genutzter Betrag verfällt am 30. Juni des Folgejahres — ohne Ausnahme.
  • Kein zugelassener Anbieter gefundenNur anerkannte Anbieter nach §45a SGB XI können den Betrag direkt abrechnen.
  • Pflegekasse informiert nicht aktivSie müssen selbst aktiv werden. Wer nicht fragt, verliert seinen Anspruch.
Jetzt meinen Anspruch klären lassen
Entlastungsbetrag in Zweibrücken nutzen – KI-generiertes Bild
Viele Familien in Zweibrücken lassen ihren Entlastungsbetrag ungenutzt verfallen.
Tipp von Ralf: Die 131 € gelten bereits ab Pflegegrad 1 — auch ohne schwere Erkrankung.

Der Weg zu Ihrer Entlastung

So nutzen Sie den Betrag
in Zweibrücken.

Keine Antragsformulare für Sie, kein Papierkram. Als zugelassener Anbieter nach §45a SGB XI übernehmen wir die gesamte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

1

Kostenlos anrufen

Ein kurzes Gespräch — Name und Telefonnummer reichen. Wir klären gemeinsam, wie viel Ihnen zusteht und welche Leistungen in Ihrer Situation möglich sind.

2

Wir regeln die Abrechnung

Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir Ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Vorstrecken, keine Formulare für Sie.

3

Ihre Bezugsperson kommt

Eine feste Ansprechperson aus Zweibrücken begleitet Sie regelmäßig — der Entlastungsbetrag trägt die Kosten.

06332 5000111 — Jetzt anrufen

Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Außerhalb: Ansage & Rückruf am nächsten Werktag

Entlastungsbetrag §45b SGB XI in Zweibrücken nutzen
131 € verfallen zum 30.06. — nicht einfach liegen lassen!

Entlastungsbetrag §45b SGB XI

Ihr gesetzlicher Anspruch —
endlich vollständig nutzen.

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen bis zu 131 € monatlich zu — zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsleistungen, finanziert von der Pflegekasse. Wer diesen Betrag nicht nutzt, verliert ihn. Wir helfen Ihnen in Zweibrücken, ihn vollständig auszuschöpfen.

Ab Pflegegrad 1 nutzbarauch ohne schwere Einschränkungen — bereits bei leichtem Bedarf
Direktabrechnung mit der Kassewir übernehmen alles — kein Vorstrecken, keine Formulare für Sie
Verfallsfrist 30. Juninicht genutzter Betrag des Vorjahres verfällt zum 30. Juni ersatzlos
Wie viel steht mir zu? Jetzt klären →

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Unser Einzugsgebiet

Diese Stadtteile in
Zweibrücken betreuen wir.

Wir sind regional verankert — wir kennen Zweibrücken und die umliegenden Stadtteile, die Pflegekassen und die Menschen hier persönlich.

Zweibrücken Ixheim Ernstweiler Wattweiler Rimschweiler Niederauerbach Oberauerbach

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Rufen Sie uns trotzdem an — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Sie erreichen können.

Häufige Fragen

Fragen zum Entlastungsbetrag
in Zweibrücken.

Viele Familien in Zweibrücken haben dieselben Fragen. Hier die wichtigsten Antworten — klar, verständlich, ohne Paragraphen-Wirrwarr.

Was ist der Entlastungsbetrag genau?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist ein gesetzlicher Anspruch von bis zu 131 € monatlich — finanziert von der Pflegekasse, nicht von Ihnen. Er gilt für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause in Zweibrücken versorgt werden.

Wer hat in Zweibrücken Anspruch darauf?

Alle Menschen mit mindestens Pflegegrad 1, die zuhause in Zweibrücken und den Stadtteilen wohnen und versorgt werden. Der Betrag muss aktiv eingesetzt werden — er wird nicht automatisch ausgezahlt.

Für welche Leistungen kann ich den Betrag nutzen?

Der Entlastungsbetrag deckt alle anerkannten Unterstützungsleistungen nach §45a SGB XI ab — Haushaltshilfe, Einkäufe, Alltagsbegleitung und Entlastung für pflegende Angehörige. Als zugelassener Anbieter können wir alle diese Leistungen direkt abrechnen.

Muss ich etwas selbst bezahlen oder vorstrecken?

Im Rahmen Ihres Entlastungsbetrags müssen Sie nichts vorstrecken. Wir rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Nur wenn Sie mehr wünschen als der Betrag abdeckt, klären wir das vorher transparent mit Ihnen.

Wer kümmert sich um die Abrechnung mit der Pflegekasse?

Wir — vollständig. Als zugelassener Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um keine Anträge, Formulare oder Nachweise kümmern.

Was passiert, wenn ich den Betrag nicht nutze?

Nicht genutzte Beträge können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfallen sie ersatzlos. Es lohnt sich, den Betrag regelmäßig zu nutzen — wir helfen Ihnen dabei, nichts zu verschenken.

Haben wir immer dieselbe Ansprechperson?

Ja. Eine feste Bezugsperson aus Zweibrücken kommt regelmäßig zu Ihnen — kein wöchentlicher Wechsel, kein fremdes Gesicht bei jedem Termin. Vertrauen entsteht durch Verlässlichkeit, und die ist uns wichtig.

Ist die erste Beratung wirklich kostenlos?

Ja, vollständig. Das erste Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Wir klären gemeinsam, ob und wie viel Ihnen zusteht — und was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Können Angehörige den Betrag für jemand anderen beantragen?

Ja. Angehörige können im Namen der zu betreuenden Person handeln. Wir erklären Ihnen persönlich, wie das in Ihrer Situation in Zweibrücken am einfachsten funktioniert.

Unterstützen Sie auch Privatversicherte und Beihilfeberechtigte?

Ja, wir beraten auch Privatversicherte und Beihilfeberechtigte persönlich zu den jeweiligen Möglichkeiten. Bitte sprechen Sie uns direkt an — die Konditionen klären wir individuell.

Rückruf anfordern

2 Minuten —
und Sie wissen, was Ihnen zusteht.

Kein Formular-Marathon. Wir rufen zurück, klären Ihren Anspruch und erklären alles verständlich — persönlich, kostenlos und ohne Verpflichtung.

Bitte geben Sie hier keine Angaben zu Gesundheitszustand oder Pflegegrad an — das besprechen wir vertraulich am Telefon.

Ihr Entlastungsbetrag
in Zweibrücken —
wir holen ihn für Sie.

Wir sind regional verankert in Zweibrücken und den Stadtteilen. Ein Anruf, ein Gespräch — und Sie wissen genau, was Ihnen zusteht.

Ihr Alltagsnavigator · Entlastungsbetrag in Zweibrücken
Ein Angebot der Ihr Alltagsnavigator UG (haftungsbeschränkt)
Postanschrift Zweibrücken: Homburger Str. 4 · 66482 Zweibrücken · 06332 5000111
Zentrale & Verwaltung: Baumschulstraße 17 · 67657 Kaiserslautern · 0631 340 3874
Gütesiegel Ihr Alltagsnavigator – anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI