Haushaltshilfe,
die wirklich
entlastet.
Haushalt, Einkäufe und Alltagsbegleitung — persönlich, zuverlässig und auf Wunsch direkt über die Pflegekasse abgerechnet. Für Menschen in Zweibrücken und den Stadtteilen.
- Zugelassen nach §45a SGB XI – direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Feste Bezugsperson – kein ständiger Wechsel
- Wir rufen zurück — garantiert. Keine Gesundheitsdaten beim ersten Kontakt nötig.
Für den ersten Kontakt reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich.
Impressum · Datenschutz
die Haushaltshilfe in Zweibrücken.

Wann wir helfen
Vier Situationen —
eine verlässliche Lösung.
Erkennen Sie sich in einer dieser Situationen wieder? Dann klären wir gemeinsam, was Ihnen zusteht.

Wenn der Haushalt liegen bleibt
Haushaltshilfe
Wäsche, Kochen, Aufräumen — damit das eigene Zuhause ein vertrauter, sicherer Ort bleibt.

Wenn Wege alleine schwerfallen
Einkäufe & Wege
Wocheneinkauf, Apotheke oder Arzttermin — zuverlässig begleitet, damit Sie mobil bleiben.

Wenn jemand zuhause nicht allein sein soll
Alltagsbegleitung
Gespräche, Spaziergänge, gemeinsame Zeit — soziale Nähe, die den Tag strukturiert.

Wenn Sie selbst einmal durchatmen müssen
Angehörige entlasten
Wir erklären, was über die Pflegekasse möglich ist — damit Familien wieder aufatmen können.
Kennen Sie das?
Sie tragen gerade
sehr viel.
Das muss nicht so sein.
Viele Familien in Zweibrücken kennen dieses Gefühl: Man möchte helfen, aber man kommt selbst nicht mehr nach. Dabei steht Ihnen Unterstützung zu, die die Pflegekasse bezahlt.
- Der Haushalt bleibt liegenweil der Tag einfach nicht reicht — für sich selbst und für andere.
- 131 € im Monat — ungenutzt.Viele Familien wissen nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht. Er verfällt einfach.
- Man ruft an. Und wartet.Bei anderen Diensten. Bei uns garantieren wir den Rückruf — persönlich, nicht automatisch.

In 3 Schritten zur Entlastung
Von der Idee zur
echten Entlastung.
Kein Papierkrieg, keine langen Wartezeiten. Wir kennen Zweibrücken, kennen die Pflegekassen — und erklären alles auf Augenhöhe.
Sie melden sich bei uns
Anruf oder Rückruf-Formular — kein Aufwand, keine Vorbereitung nötig. Beim ersten Gespräch brauchen wir nur Name und Telefonnummer.
Wir klären gemeinsam
Wir prüfen, was Ihnen zusteht — Entlastungsbetrag, §45a SGB XI — und erklären alles verständlich ohne Fachchinesisch.
Wir starten — Sie entlasten sich
Ihre feste Bezugsperson kommt zu Ihnen. Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit der Pflegekasse.
Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Außerhalb: Ansage & Rückruf am nächsten Werktag

Entlastungsbetrag §45b SGB XI
Dieser Betrag gehört
auch 2026 Ihrer Familie.
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen bis zu 131 € monatlich zu — bezahlt von der Pflegekasse, nicht von Ihnen.
Häufige Fragen
Fragen zur Haushaltshilfe
in Zweibrücken.
Die meisten Fragen lassen sich in einem kurzen Gespräch klären. Hier beantworten wir schon mal die häufigsten — verständlich und ohne Fachsprache.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Zweibrücken?
Anspruch haben alle Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause in Zweibrücken versorgt werden — in allen Stadtteilen von Ixheim über Ernstweiler bis Oberauerbach. Der Betrag muss aktiv genutzt werden — er wird nicht automatisch ausgezahlt.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wofür kann ich ihn einsetzen?
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € monatlich. Er kann für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt werden — Haushalt, Einkäufe, Alltagsbegleitung und mehr. Als zugelassener Anbieter können wir diese Leistungen direkt abrechnen.
Muss ich etwas vorstrecken oder selbst bezahlen?
Im Rahmen Ihres Entlastungsbetrags müssen Sie in der Regel nichts vorstrecken. Wir rechnen die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sollten Sie Leistungen über diesen Betrag hinaus wünschen, sprechen wir das vorher offen mit Ihnen ab.
Wie schnell kann die Haushaltshilfe in Zweibrücken starten?
Erfahrungsgemäß geht es zügig. Nach dem ersten Gespräch stimmen wir einen passenden Termin mit Ihnen ab. Oft kann die Unterstützung schon innerhalb weniger Tage beginnen — abhängig von Ihren Wünschen und unserer Verfügbarkeit vor Ort.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge eines Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch rückwirkend eingesetzt werden. Danach verfällt der angesparte Rest ersatzlos. Wer den Betrag regelmäßig nutzt, holt das Maximum heraus — wir unterstützen Sie dabei.
In welchen Stadtteilen von Zweibrücken sind Sie tätig?
Wir sind in ganz Zweibrücken tätig — darunter Ixheim, Ernstweiler, Wattweiler, Rimschweiler, Niederauerbach und Oberauerbach. Für weitere Orte sagen wir Ihnen direkt, ob wir erreichbar sind.
Haben wir immer dieselbe Ansprechperson?
Ja, das ist uns wichtig. Sie bekommen eine feste Bezugsperson aus der Region — kein wöchentlicher Wechsel, kein fremdes Gesicht an jedem Termin. Verlässlichkeit und Vertrauen sind die Grundlage unserer Arbeit.
Unterstützen Sie auch Privatversicherte und Beihilfeberechtigte?
Ja, wir beraten auch Privatversicherte und Beihilfeberechtigte persönlich zu den jeweiligen Möglichkeiten. Bitte sprechen Sie uns direkt an — die Konditionen klären wir individuell.
Rückruf anfordern
Der erste Schritt
kostet Sie 2 Minuten.
Kein Formular-Marathon. Kein Stress. Wir rufen Sie zurück — persönlich, nicht automatisch — und klären gemeinsam, was für Sie möglich ist.
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns schnellstmöglich — spätestens am nächsten Werktag.
Sie müssen das nicht
alleine tragen.
Wir sind ein regionales Team und kennen Zweibrücken, die Pflegekassen und die Menschen hier. Und wir rufen zurück — versprochen.
Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Außerhalb: Ansage & Rückruf am nächsten Werktag · Impressum · Datenschutz
Ihr Alltagsnavigator · Haushaltshilfe in ZweibrückenEin Angebot der Ihr Alltagsnavigator UG (haftungsbeschränkt)
Postanschrift Zweibrücken: Homburger Str. 4 · 66482 Zweibrücken · 06332 5000111
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