Ihre Pflegeperson
braucht eine Auszeit?
Wir springen ein.
Ob Urlaub, Krankheit oder Erholung: Mit Verhinderungspflege bleibt Ihr Angehöriger in Kirchheimbolanden zuverlässig begleitet, während Sie sich eine Pause nehmen. Ab Pflegegrad 2, finanziert über die Pflegekasse.
über Verhinderungspflege §39 SGB XI
- Ab Pflegegrad 2 – seit Juli 2025 ohne Vorpflegezeit nutzbar
- Feste Bezugsperson vor Ort – vertraut und regional
- Zugelassen nach §45a SGB XI – kostenlose Erstberatung inklusive
Für den ersten Kontakt reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich.
Impressum · Datenschutz
Ralf Herzhauser erklärtdie Verhinderungspflege.
Leistungen kurz erklärt
So unterstützen wir bei
Verhinderungspflege in Kirchheimbolanden.
Verhinderungspflege heißt: eine vertraute Vertretung, die einspringt, sobald Ihre Pflegeperson eine Auszeit braucht. Ralf stellt jeden Bereich in einem kurzen Video vor.

Wenn die Pflegeperson ausfällt
Vertretung zuhause
Verlässliche Begleitung im gewohnten Zuhause Ihres Angehörigen, solange die übliche Pflegeperson nicht da ist — nach Absprache und mit fester Bezugsperson vor Ort in Kirchheimbolanden.

Vertrauter Tagesablauf
Begleitung im Alltag
Gespräche, gemeinsame Erledigungen und ein vertrauter Tagesablauf — damit sich während der Vertretung für Ihren Angehörigen möglichst wenig ändert.

Damit nichts liegen bleibt
Haushaltsnahe Unterstützung
Kleine Erledigungen im Haushalt, Einkäufe oder Botengänge in Kirchheimbolanden und Umgebung — damit auch organisatorisch nichts liegen bleibt.

Zeit für Sie selbst
Echte Auszeit für Sie
Ob Urlaub, Krankheit oder einfach eine Pause — während dieser Zeit ist Ihr Angehöriger gut begleitet, und Sie können unbesorgt abschalten.
Wann ist sie sinnvoll?
Wenn Ihre Pflegeperson
einmal nicht kann.
Verhinderungspflege in Kirchheimbolanden hilft immer dann, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt — und Ihr Angehöriger trotzdem gut begleitet bleiben soll. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, klären wir persönlich am Telefon, nicht über ein Online-Formular.
- Die Pflegeperson braucht eine PauseUrlaub, Erholung oder einfach einmal durchatmen — das ist Ihr gutes Recht.
- Die Pflegeperson erkrankt kurzfristigWenn es schnell gehen muss, springen wir zuverlässig ein.
- Die Begleitung soll zuhause weiterlaufenIhr Angehöriger bleibt im vertrauten Umfeld — mit fester Bezugsperson.

Einfach erklärt
So starten Sie die
Verhinderungspflege in Kirchheimbolanden.
Der Start ist einfacher, als viele denken. Kein Papierkram vorab — ein persönliches Gespräch genügt, um alles Weitere zu besprechen.
Kontakt aufnehmen
Ein Anruf oder eine Rückrufanfrage reicht. Online benötigen wir nur Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und einen Wunschtermin — ganz ohne Gesundheitsdaten.
Zeitraum besprechen
Im Gespräch klären wir, wann und wie häufig eine Vertretung gebraucht wird — ob einmalig für einen Urlaub oder regelmäßig bei wiederkehrendem Bedarf in Kirchheimbolanden.
Vertretung starten
Sobald alles geklärt ist, übernimmt nach Möglichkeit eine feste Bezugsperson die Begleitung bei Ihnen zuhause — vertraut und regional in Kirchheimbolanden.
Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag

Verhinderungspflege §39 SGB XI
Bis zu 3.539 € im Jahr —
für Ihre verdiente Auszeit.
Seit der Pflegereform vom 1. Juli 2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung — für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, deren private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.
Unser Einzugsgebiet
Diese Orte in der
Verbandsgemeinde KiBo betreuen wir.
Die Stadt Kirchheimbolanden ist Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde im Donnersbergkreis — wir sind in der Stadt und mehreren umliegenden Ortsgemeinden für Sie da. Ob Ihr Wohnort gut erreichbar ist, klären wir am schnellsten telefonisch.
Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie uns trotzdem an — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Sie erreichen können.
Häufige Fragen
Verhinderungspflege in Kirchheimbolanden
— Ihre Fragen.
Die wichtigsten Fragen zur Verhinderungspflege, verständlich beantwortet — nach dem Stand der Pflegereform vom 1. Juli 2025.
Welche Voraussetzungen muss ich in Kirchheimbolanden erfüllen?
Anspruch besteht für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause von einer privaten Pflegeperson begleitet werden. Fällt diese Person zeitweise aus, übernimmt die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI die Finanzierung einer Ersatzbegleitung. Seit dem 1. Juli 2025 ist keine Vorpflegezeit mehr nötig.
Wie hoch ist der Jahresbetrag für Verhinderungspflege?
Seit der Pflegereform vom 1. Juli 2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Beide Leistungen teilen sich denselben Topf, sodass bereits genutzte Kurzzeitpflege das verbleibende Budget verringert.
Erhalte ich das Geld der Verhinderungspflege direkt ausgezahlt?
Nein. Der Betrag ist zweckgebunden und kann ausschließlich für anerkannte Ersatzpflege eingesetzt werden. Je nach Pflegekasse rechnen wir direkt mit der Kasse ab, oder Sie reichen die Rechnung zur Kostenerstattung ein — wir klären im Gespräch, welcher Weg für Sie gilt.
Kann ich die Verhinderungspflege mit dem Entlastungsbetrag kombinieren?
Ja, das machen viele Familien in der Verbandsgemeinde. Sobald das Jahresbudget der Verhinderungspflege aufgebraucht ist, steht zusätzlich der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI mit bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung — unabhängig vom gemeinsamen Jahrestopf.
Wie lange kann eine Vertretung über Verhinderungspflege dauern?
Pro Kalenderjahr stehen bis zu acht Wochen beziehungsweise 56 Tage zur Verfügung. Diese können Sie an einem Stück nutzen, etwa für einen Urlaub, oder über das Jahr verteilt in mehreren kürzeren Abschnitten.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weiterbezahlt?
In der Regel wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, solange die Verhinderungspflege läuft. Da sich Details je nach Dauer und Pflegekasse unterscheiden können, besprechen wir die genauen Auswirkungen gerne persönlich mit Ihnen.
Welche Leistungen übernimmt Ihr Alltagsnavigator konkret?
Wir sind ein nach §45a SGB XI anerkannter Alltagsbegleitungsdienst und kein medizinischer Pflegedienst. In Kirchheimbolanden übernehmen wir im Rahmen der Verhinderungspflege die Begleitung im Alltag, haushaltsnahe Unterstützung und die Vertretung der gewohnten Bezugsperson. Medizinische Versorgung oder Körperpflege gehören nicht zu unserem Angebot.
Sind Sie auch in den umliegenden Ortsgemeinden aktiv?
Ja. Neben der Stadt Kirchheimbolanden sind wir auch in Ortsgemeinden wie Bolanden, Marnheim, Dannenfels, Bischheim, Orbis, Rittersheim, Gauersheim, Jakobsweiler und Bennhausen unterwegs. Ob Ihr Wohnort aktuell gut erreichbar ist, klären wir am schnellsten telefonisch.
Welche Angaben benötigen Sie für eine erste Kontaktaufnahme?
Für eine Rückrufanfrage reichen Name, Telefonnummer und optional eine Wunschzeit. Aus Datenschutzgründen fragen wir online keine Gesundheitsdaten, keinen Pflegegrad und keine Angaben zur Pflegekasse ab. Alles Weitere besprechen wir vertraulich am Telefon.
Wie kann ich Sie in Kirchheimbolanden erreichen?
Telefonisch sind wir montags bis freitags von 8:30 bis 18:00 Uhr persönlich unter 0631 340 3874 erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten nutzen Sie einfach das Rückrufformular auf dieser Seite — wir melden uns am nächsten Werktag bei Ihnen zurück.
Rückruf anfordern
2 Minuten —
und Sie wissen, was Ihnen zusteht.
Kein Formular-Marathon. Wir rufen zurück, klären Ihren Anspruch und erklären alles verständlich — persönlich, kostenlos und ohne Verpflichtung.
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns schnellstmöglich — spätestens am nächsten Werktag.
Gönnen Sie sich
eine Auszeit —
wir sind für Sie da.
Wir sind regional verankert in Kirchheimbolanden und der Verbandsgemeinde. Ein Anruf genügt, und wir klären, wie die Verhinderungspflege in Ihrer Situation funktioniert.
Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag · Impressum · Datenschutz
Ihr Alltagsnavigator UG (haftungsbeschränkt)Regionaler Service für Kirchheimbolanden & die Verbandsgemeinde
Telefon: 0631 340 3874

