Was heute gilt – und was sich 2027 ändern soll.
Verhinderungspflege in der Südwestpfalz – 2026 noch nutzbar, 2027 neu geordnet.
2026 gilt die Verhinderungspflege weiterhin nach den heutigen Regeln. Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll sie ab 2027 jedoch nicht mehr als eigene Leistung mit gesonderter Abrechnung fortgeführt werden. Für unseren Alltagsbegleitungsdienst könnte das bedeuten, dass die bisherige Abrechnung über den gemeinsamen Jahresbetrag entfällt. Entscheidend ist jedoch, welche Regelungen tatsächlich Gesetz werden.

2027 soll neu geordnet werden. ♡
Gütesiegel SeniorenlotseVerhinderungspflege im Übergang
Was sich für Familien in der Südwestpfalz ändern soll.
2026 bleibt die heutige Verhinderungspflege bestehen. Für 2027 sieht der PNOG-Entwurf eine neue Budgetstruktur vor – auch für die Finanzierung alltagsnaher Unterstützung.




Die heutige Verhinderungspflege kann 2026 weiter genutzt werden.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können die Verhinderungspflege weiterhin in Anspruch nehmen. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
Nutzung 2026 besprechen →Die gesonderte Leistung „Verhinderungspflege“ soll neu geregelt werden.
Nach dem aktuellen PNOG-Entwurf wird §39 neu als Überbrückungsbudget gefasst. Die bisherige Verhinderungspflege soll nicht mehr als gesondert abzurechnende Leistung bestehen.
Was sich ändern soll →Der bisherige Verhinderungspflege-Jahresbetrag wäre für uns kein Abrechnungsweg mehr.
Nach dem Entwurf würde die bisherige Abrechnung über den gemeinsamen Jahresbetrag entfallen. Für anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI ist stattdessen insbesondere das Sozialraumbudget vorgesehen. Verbindlich ist das erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.
Zum Sozialraumbudget →Der Finanzierungsweg soll sich ändern – der Unterstützungsbedarf nicht.
Alltagsbegleitung, Haushalt und Entlastung für Angehörige bleiben wichtige Leistungen. Nach dem Entwurf sollen anerkannte Angebote künftig über neue Budgets genutzt werden können; eine private Beauftragung bleibt ebenfalls möglich.
Möglichkeiten besprechen →
Was bedeutet das für unsere Kunden?
2026 bleibt die bisherige Leistung. Für 2027 müssen wir neu einordnen.
Für Familien ist wichtig: Die Unterstützung soll nicht einfach verschwinden. Aber der bisherige Abrechnungsweg über die gesonderte Verhinderungspflege soll nach dem Entwurf beendet werden.
Die aktuell geltenden Regeln und der gemeinsame Jahresbetrag bestehen weiter.
Die Finanzierung von Ersatzpflege soll nach dem Entwurf über andere Leistungsbudgets erfolgen.
Für anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI ist das Sozialraumbudget vorgesehen. Welche Leistungen und Abrechnungswege künftig gelten, hängt vom endgültigen Gesetz ab.
Neue Regeln – weiterhin persönliche Unterstützung. ♡
Persönlich beraten lassen2026 heute · 2027 geplant
Wie soll die Verhinderungspflege künftig ersetzt werden?
Der PNOG-Entwurf bündelt bisher getrennte Leistungen in neuen Budgets. Die heutige Verhinderungspflege soll dabei nicht als eigenständige, separat abrechenbare Leistung fortgeführt werden.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 € im Kalenderjahr zur Verfügung. Verhinderungspflege ist grundsätzlich für bis zu acht Wochen möglich, auch stundenweise.
Ersatzpflege soll künftig je nach Situation unter anderem über Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget oder Überbrückungsbudget organisiert werden.
Alltagsnahe Unterstützung soll nach dem Entwurf insbesondere über das Sozialraumbudget genutzt werden können – nicht mehr als eigene Verhinderungspflege-Abrechnung.
Was jetzt wichtig ist
2026 noch nach heutigem Recht – 2027 voraussichtlich nach neuen Budgets.
Solange das Gesetzgebungsverfahren läuft, machen wir für 2027 keine verbindlichen Abrechnungszusagen. Für 2026 prüfen wir weiterhin die heute geltenden Möglichkeiten.
2026 aktuell prüfen
Wenn Sie Verhinderungspflege noch 2026 nutzen möchten, klären wir, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob wir Kapazität in Ihrer Region haben.
2027 neu zuordnen
Sobald die endgültigen Regeln feststehen, ordnen wir unsere Leistungen dem passenden neuen Budget zu und aktualisieren diese Seite.
Unterstützung weiter planen
Alltagsbegleitung und Entlastung können weiterhin sinnvoll sein – über das dann passende Pflegekassenbudget oder privat als Selbstzahler.
Kreis Südwestpfalz & Pirmasens
Unterstützung in gut erreichbaren Orten der Region.
Wir planen unsere Einsätze nach sinnvoller Fahrbarkeit. Schwerpunkt sind gut erreichbare Orte im westlichen Kreis Südwestpfalz sowie Pirmasens. Weitere Orte prüfen wir individuell.
Häufige Fragen
Verhinderungspflege in der Südwestpfalz: 2026 und geplante Änderungen 2027.
Die wichtigsten Punkte für Familien, die heute planen und wissen möchten, was sich künftig ändern soll.
Quellen zum geltenden Recht 2026: Bundesgesundheitsministerium – Häusliche Pflege und gesund.bund.de – Verhinderungspflege. Die geplante Reform 2027 ist noch kein geltendes Recht. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr.
Weitere hilfreiche Seiten
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Wir erklären Ihnen, was aktuell gilt und was sich nach dem derzeitigen PNOG-Entwurf ändern soll. Für 2027 machen wir keine verbindlichen Zusagen, solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist.
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