Zweibrücken
Entlastungsbetrag heute nutzen – Pflegereform im Blick.
Sie kümmern sich um Ihre Mutter, Ihren Vater, Ihren Partner oder einen anderen nahestehenden Menschen? Wir unterstützen Familien in Zweibrücken bei Haushalt, Alltagsbegleitung und Entlastung – und erklären verständlich, welche Möglichkeiten aktuell gelten und was sich mit dem geplanten Sozialraumbudget ändern soll.

Morgen vorbereitet. ♡
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So kann Entlastung im Alltag aussehen.
Die Bilder bleiben als ruhige Bühne stehen. Während Sie weiter scrollen, sehen Sie vier typische Situationen, in denen Familien in Zweibrücken Unterstützung brauchen.




Wenn Haushalt und Organisation zu viel werden.
Wir übernehmen vereinbarte Aufgaben im Haushalt und helfen, den Alltag verlässlich zu strukturieren. Das entlastet die pflegebedürftige Person und die Familie.
Mehr zur Haushaltshilfe →Einkäufe, Küche und kleine Erledigungen leichter organisieren.
Gerade Angehörige können nicht immer vor Ort sein. Wir unterstützen nach Absprache bei alltagsnahen Aufgaben und helfen, Versorgungslücken zu vermeiden.
Möglichkeiten klären →Alltagsbegleitung für Struktur, Sicherheit und Gesellschaft.
Gespräche, gemeinsame Zeit, Spaziergänge und Begleitung können den Tag strukturieren und gleichzeitig Angehörige spürbar entlasten.
Mehr zur Alltagshilfe →Damit Sie nicht alles alleine tragen müssen.
Unser Schwerpunkt liegt auf Familien mit Pflegegrad 2 bis 5, Angehörigen und Menschen, die Unterstützung auch privat als Selbstzahler nutzen möchten.
Mehr zur Entlastung →
Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), geplant als Sozialraumbudget
Heute gilt der Entlastungsbetrag. Für die Zukunft ist ein neues Sozialraumbudget geplant.
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Es ist noch kein geltendes Gesetz. Bis zu einem Inkrafttreten gelten die aktuellen Regeln des SGB XI weiter.
Der bestehende Entlastungsbetrag kann weiterhin nach den aktuellen gesetzlichen Regeln genutzt werden.
Für Pflegegrad 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag in ein Sozialraumbudget überführt werden.
Der Kabinettsentwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Wir halten die Begriffe für Sie auseinander. ♡
Aktuelle Möglichkeiten klären lassenPflegereform verständlich erklärt
Aktuelles Recht nutzen – geplante Änderungen mitdenken.
Wir trennen bewusst zwischen dem, was heute gilt, und dem, was nach dem PNOG-Kabinettsentwurf künftig vorgesehen ist.
Die aktuellen Leistungen nach §45b SGB XI gelten weiter, solange die Reform nicht in Kraft getreten ist.
Der Entlastungsbetrag soll für Pflegegrad 2 bis 5 in ein neues Sozialraumbudget überführt werden. Künftige Beträge nennen wir erst verbindlich, wenn das Gesetz feststeht.
Auch unabhängig von Pflegekassenleistungen beraten wir zu regelmäßiger Entlastung, Haushalt und Alltagsbegleitung.
So einfach geht's
In drei Schritten zu passender Unterstützung.
Sie müssen vorher weder Leistung noch Paragraph kennen.
Kontakt
Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an. Für den Erstkontakt reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit.
Situation klären
Wir besprechen, was im Alltag gebraucht wird und welche heutigen Pflegekassenleistungen oder privaten Möglichkeiten passen.
Unterstützung planen
Danach stimmen wir Einsätze, Erreichbarkeit und Abrechnung transparent mit Ihnen ab.
Regional in Zweibrücken
Entlastung direkt vor Ort.
Wir unterstützen in Zweibrücken und den Stadtteilen. Ob Ihr Wohnort gut erreichbar ist, klären wir am einfachsten kurz telefonisch.
Häufige Fragen
Entlastungsbetrag, Sozialraumbudget & Pflegereform in Zweibrücken.
Die wichtigsten Fragen für Angehörige – mit klarer Trennung zwischen dem, was heute gilt, und dem, was nach dem aktuellen PNOG-Entwurf geplant ist.
Weitere Themen
Weitere Seiten für Zweibrücken.
Je nach Situation können auch diese Informationen hilfreich sein.
Rückruf anfordern
In zwei Minuten wissen Sie, wie es weitergeht.
Wir rufen Sie persönlich zurück und klären, welche Unterstützung in Zweibrücken heute möglich ist – ohne dass Sie vorher Pflegebegriffe oder Reformdetails kennen müssen.
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns schnellstmöglich.
