Ihr Alltagsnavigator · Kaiserslautern
131 €monatlich – Ihr Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Entlastungsbetrag in Kaiserslautern – so nutzen Sie Ihre 131 €.

Bei anerkanntem Pflegegrad stehen Ihnen 131 € monatlich zu – für Haushaltshilfe, Einkauf und Alltagsbegleitung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Keine Vorkasse, kein Papierkram.

  • Direktabrechnung mit der Pflegekasse – keine Vorkasse
  • Feste Bezugsperson statt ständigem Personalwechsel
  • Nicht genutzte Beträge sind übertragbar – nichts verfallen lassen
Persönlich am Telefon: Mo–Fr, 8:30–16:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten: Rückruf am nächsten Werktag
Entlastungsbetrag nutzen in Kaiserslautern: Alltagsbegleiterin hilft Seniorin beim Kochen zu Hause
131 € monatlich – für Haushalt, Einkauf und Begleitung direkt über die Pflegekasse.
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Pflegehilfe.org
Geprüfter Anbieter
Anerkannter Anbieter §45a SGB XI
Direktabrechnung mit der Pflegekasse
Seit 2021 in Kaiserslautern
Persönlich vor Ort
Deutscher Seniorenlotse
Was ist der Entlastungsbetrag?

131 € monatlich – für mehr Alltag zu Hause

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Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf 131 € monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag. Der Betrag ist zweckgebunden: Er kann für Haushaltshilfe, Einkauf, Begleitung und Alltagsbegleitung eingesetzt werden – aber nicht für medizinische Pflege.

Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung – danach kommen Sie mit der Abrechnung nicht mehr in Berührung.

Wichtig: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie lassen sich bis Mitte des Folgejahres ansparen – lassen Sie nichts verfallen.

Mit dem Entlastungsbetrag können Sie folgende Leistungen bei uns buchen:

🏠

Haushalt & Alltag

Wäsche, Kochen, Aufräumen – damit das Zuhause gepflegt bleibt und der Alltag wieder leichter wird.

🛒

Einkauf & Erledigungen

Begleitung beim Einkaufen oder Übernahme von Besorgungen – gemeinsam oder nach Absprache.

Begleitung & Gesellschaft

Zeit für Gespräche, Spaziergänge und soziale Unterstützung – damit der Alltag Struktur und Wärme behält.

So funktioniert die Abrechnung

Wir übernehmen die komplette Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen nichts vorstrecken und keinen Erstattungsantrag stellen.

Sie unterzeichnen einmal eine Abtretungserklärung – damit bevollmächtigen Sie uns, den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Das war’s.

Welche Unterlagen wir konkret brauchen und wie das Verfahren abläuft, erklären wir am Telefon verständlich und ohne Fachsprache.

  • 1Pflegegrad vorhanden und häusliche Pflege – das sind die Grundvoraussetzungen.
  • 2Abtretungserklärung einmalig unterschreiben – dann übernehmen wir die Abrechnung.
  • 3Keine Vorkasse – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
  • 4Übertragbar: Anspruch aus dem laufenden Jahr bis Mitte des Folgejahres ansparen.
  • 5131 € pro Monat – lassen Sie diesen Betrag nicht einfach verfallen.

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Ablauf

So nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag in Kaiserslautern

1

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Für die erste Kontaktaufnahme reichen Name und Telefonnummer – keine Gesundheitsdaten online.

2

Kostenlos beraten lassen

Wir klären persönlich, welche Unterstützung passt und wie der Entlastungsbetrag in Ihrer Situation am besten eingesetzt wird – ohne Fachsprache.

3

Einmalig unterschreiben

Sie unterzeichnen die Abtretungserklärung – damit sind wir berechtigt, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.

4

Feste Bezugsperson kommt regelmäßig

Wir planen Ihre Einsätze mit einer festen Bezugsperson – zuverlässig, persönlich, im vereinbarten Rhythmus.

Häufige Fragen

Fragen zum Entlastungsbetrag in Kaiserslautern

Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Betrag von 131 € für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkauf und Begleitung. Medizinische Pflege kann damit nicht finanziert werden.

Muss ich den Betrag selbst vorstrecken?

Nein. Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterzeichnen einmal eine Abtretungserklärung – danach kommen Sie mit der Abrechnung nicht mehr in Berührung.

Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Kalenderjahr können bis Ende Juni des Folgejahres angespart und genutzt werden. In einem kurzen Gespräch klären wir, wie Sie Ihren Anspruch optimal ausschöpfen.

Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad?

Der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zu. Bei höheren Pflegegraden sind zusätzliche Leistungen möglich. Was in Ihrer Situation passt, klären wir kostenlos am Telefon.

In welchem Gebiet unterstützen Sie?

Wir unterstützen in Kaiserslautern Stadt und Landkreis sowie im Donnersbergkreis und Landstuhl. Ob Ihr Wohnort gut erreichbar ist, klären wir kurz telefonisch.

Bekomme ich immer dieselbe Person?

In den allermeisten Fällen ja – das ist der Kern unserer Arbeit. Eine Vertretung bei Krankheit oder Urlaub sprechen wir vorher mit Ihnen ab.

Welche Daten muss ich online angeben?

Für die erste Kontaktaufnahme genügen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Gesundheitsdaten oder Pflegegradangaben werden auf dieser Seite nicht abgefragt – das besprechen wir vertraulich am Telefon.

Rückruf anfordern

Sie möchten wissen, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag in Kaiserslautern am besten nutzen können? Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück – datensparsam, kostenlos und unverbindlich.

Bitte geben Sie hier keine Angaben zu Gesundheitszustand oder Pflegegrad an — das besprechen wir vertraulich am Telefon.

Wir melden uns Mo–Fr 8:30–16:30 Uhr persönlich zurück. Außerhalb dieser Zeiten am nächsten Werktag.

Entlastungsbetrag in Kaiserslautern nutzen?

Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an – wir beraten Sie persönlich, verständlich und ohne Fachsprache.

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