Was heute gilt – und was sich 2027 ändern soll.
Verhinderungspflege in Kaiserslautern – 2026 noch nutzbar, 2027 neu geordnet.
2026 gilt die Verhinderungspflege weiterhin nach den heutigen Regeln. Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll sie ab 2027 jedoch nicht mehr als eigene Leistung mit gesonderter Abrechnung fortgeführt werden. Für Ihr Alltagsnavigator bedeutet das: Wir würden diese Leistung dann nicht mehr als „Verhinderungspflege“ über den bisherigen Jahresbetrag abrechnen.

2027 soll neu geordnet werden. ♡
Gütesiegel SeniorenlotseVerhinderungspflege im Übergang
Was sich für Familien in Kaiserslautern ändern soll.
2026 bleibt die heutige Verhinderungspflege bestehen. Für 2027 sieht der aktuelle PNOG-Entwurf eine neue Budgetstruktur vor – und damit auch einen anderen Abrechnungsweg.




Die heutige Verhinderungspflege kann 2026 weiter genutzt werden.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können die Verhinderungspflege weiterhin in Anspruch nehmen. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
Nutzung 2026 besprechen →Die eigene Leistung „Verhinderungspflege“ soll entfallen.
Nach dem aktuellen PNOG-Entwurf wird §39 neu als Überbrückungsbudget gefasst. Die bisherige Verhinderungspflege soll nicht mehr als gesondert abzurechnende Einzelleistung bestehen.
Änderungen ansehen →Der bisherige Jahresbetrag wäre für uns kein eigener Abrechnungsweg mehr.
Wenn die Reform so Gesetz wird, würden unsere anerkannten Alltagsleistungen nicht mehr als Verhinderungspflege über den bisherigen gemeinsamen Jahresbetrag abgerechnet. Für §45a-Angebote ist stattdessen insbesondere das neue Sozialraumbudget vorgesehen.
Zum Sozialraumbudget →Der Finanzierungsweg soll sich ändern – der Unterstützungsbedarf nicht.
Alltagsbegleitung und Entlastung bleiben wichtige Leistungen. Nach dem Entwurf sollen anerkannte Angebote künftig über neue Budgets genutzt werden können; eine private Beauftragung bleibt ebenfalls möglich.
Möglichkeiten besprechen →
Was bedeutet das für unsere Kunden?
2026 bleibt die bisherige Leistung. Für 2027 müssen wir neu einordnen.
Für Familien ist wichtig: Die Unterstützung soll nicht einfach verschwinden. Aber die bisherige gesonderte Verhinderungspflege-Abrechnung soll nach dem Entwurf beendet werden.
Die aktuell geltenden Regeln und der gemeinsame Jahresbetrag bestehen weiter.
Leistungen, die heute unter Verhinderungspflege fallen, sollen künftig anderen Budgets zugeordnet werden.
Als anerkannter §45a-Anbieter sollen unsere alltagsnahen Leistungen darüber grundsätzlich nutzbar bleiben, sofern die Reform in dieser Form Gesetz wird.
Neue Regeln – weiterhin persönliche Unterstützung. ♡
Persönlich beraten lassen2026 heute · 2027 geplant
Wie soll die Verhinderungspflege künftig ersetzt werden?
Der PNOG-Entwurf bündelt bisher getrennte Leistungen in neuen Budgets. Die heutige Verhinderungspflege soll dabei nicht als eigenständige, separat abzurechnende Leistung fortgeführt werden.
Ab Pflegegrad 2, gemeinsam mit Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Kalenderjahr und grundsätzlich bis zu acht Wochen nutzbar.
Ersatzpflege soll künftig je nach Situation unter anderem über Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget oder Überbrückungsbudget organisiert werden.
Alltagsnahe Unterstützung soll nach dem Entwurf insbesondere über das Sozialraumbudget genutzt werden können – nicht mehr als eigene Verhinderungspflege-Abrechnung.
Was jetzt wichtig ist
2026 noch nach heutigem Recht – 2027 voraussichtlich nach neuen Budgets.
Solange das Gesetzgebungsverfahren läuft, machen wir für 2027 keine verbindlichen Abrechnungszusagen. Für 2026 prüfen wir weiterhin die heute geltenden Möglichkeiten.
2026 aktuell prüfen
Wenn Sie Verhinderungspflege noch 2026 nutzen möchten, klären wir, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob wir Kapazität in Ihrer Region haben.
2027 neu zuordnen
Sobald die endgültigen Regeln feststehen, ordnen wir unsere Leistungen dem passenden neuen Budget zu und aktualisieren diese Seite.
Unterstützung weiter planen
Alltagsbegleitung und Entlastung können weiterhin sinnvoll sein – über das dann passende Pflegekassenbudget oder privat als Selbstzahler.
Kaiserslautern Stadt & Landkreis
Unterstützung dort, wo Ihre Familie sie braucht.
Wir unterstützen in Kaiserslautern Stadt und Landkreis. Ob der Wohnort aktuell gut in unsere Touren passt, prüfen wir am einfachsten kurz telefonisch.
Häufige Fragen
Verhinderungspflege in Kaiserslautern: 2026 und geplante Änderungen 2027.
Die wichtigsten Punkte für Familien, die heute planen und wissen möchten, was sich künftig ändern soll.
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Wir erklären Ihnen, was aktuell gilt und was sich nach dem derzeitigen PNOG-Entwurf ändern soll. Für 2027 machen wir keine verbindlichen Abrechnungszusagen, solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist.
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