Ratgeber für Angehörige · Erste Schritte

Wenn Mama oder Papa Hilfe brauchen. Wo fängt man an?

Vielleicht bleibt die Wäsche liegen. Vielleicht wird der Einkauf beschwerlich. Und irgendwann entsteht dieses Gefühl: So wie bisher geht es nicht mehr ganz allein.

Sie möchten helfen, aber gleichzeitig die Selbstständigkeit Ihrer Eltern respektieren. Hier erfahren Sie, wie Sie in Ruhe die ersten Schritte gehen – und wo praktische Entlastung möglich ist.

In Ruhe miteinander sprechen
Hilfe auch ohne Pflegegrad möglich
Vor Ort und persönlich erreichbar
Ältere Menschen erhalten persönliche Unterstützung im Alltag
Manchmal beginnt Entlastung mit einem einzigen Gespräch.
Gütesiegel Deutscher SeniorenlotseAnerkanntes Angebot in Rheinland-Pfalz
✓ Hilfe im Haushalt
✓ Persönliche Alltagsbegleitung
✓ Auch Angehörige entlasten
Ein Gedanke, den viele Angehörige kennen

„Ich möchte, dass es meinen Eltern gut geht. Aber ich weiß nicht, was jetzt richtig ist.“

Zwischen Verantwortung, Beruf, eigener Familie und den Wünschen der Eltern entsteht schnell Unsicherheit. Es muss nicht sofort eine große Entscheidung fallen. Oft hilft es, zuerst gemeinsam herauszufinden, welche kleinen Dinge den Alltag wieder leichter machen.

Gut zu wissen: Sie müssen nicht erst auf einen Pflegegrad warten.Praktische Unterstützung im Haushalt ist grundsätzlich auch als privat bezahlte Leistung möglich. Ob und wann eine Pflegekasse Leistungen übernimmt, wird gesondert geklärt.
Vier Schritte für einen guten Anfang

Was jetzt Schritt für Schritt helfen kann

Vier Alltagssituationen zeigen, wie aus Sorgen konkrete, überschaubare Unterstützung werden kann.

Unterstützung im häuslichen AlltagGemeinsam kochen und im Haushalt helfenGemeinsame Zeit und GesellschaftEntlastung für Familie und Angehörige
Erst verstehen, dann gemeinsam handeln.
01 · Veränderungen wahrnehmen

Hinsehen, ohne gleich alles zu übernehmen.

Die Wohnung wirkt ungewohnter als früher? Das Einkaufen kostet Kraft? Fragen Sie, was gerade schwerfällt und was Ihre Eltern weiterhin selbst machen möchten. Kleine Beobachtungen sind ein guter Gesprächseinstieg.

02 · Miteinander sprechen

Unterstützung anbieten, nicht überstülpen.

Ein ruhiges Gespräch kann viel verändern. Statt „Du brauchst Hilfe“ hilft oft: „Ich habe gesehen, dass das Einkaufen anstrengender wird. Wollen wir zusammen überlegen, was leichter wäre?“

03 · Möglichkeiten klären

Pflegegrad prüfen – aber Hilfe nicht aufschieben.

Wenn die Selbstständigkeit voraussichtlich dauerhaft eingeschränkt ist, kann ein Antrag bei der Pflegekasse sinnvoll sein. Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung sind grundsätzlich auch vorher als Privatleistung möglich.

04 · Den Alltag erleichtern

Entlastung planen, die wirklich zum Leben passt.

Gemeinsam einkaufen, Wäsche erledigen oder regelmäßig Gesellschaft leisten: Passende Unterstützung entlastet Ihre Eltern und schafft auch für Angehörige wieder etwas Freiraum – abhängig von verfügbaren Kapazitäten.

Alltagsveränderungen erkennen

Woran merken Angehörige, dass Hilfe sinnvoll sein könnte?

Nicht jede Veränderung bedeutet Pflegebedürftigkeit. Es lohnt sich aber, genauer hinzuschauen.

Der Haushalt wird anstrengender

Reinigung, Wäsche oder Kochen bleiben häufiger liegen.

Erledigungen fallen schwer

Einkäufe und Termine benötigen mehr Zeit oder Begleitung.

Gemeinsame Zeit fehlt

Gespräche, Bewegung oder kleine Aktivitäten kommen zu kurz.

Bei plötzlichen oder akuten Beschwerden gilt:Bei lebensbedrohlichen Anzeichen rufen Sie 112. Für dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb ärztlicher Sprechzeiten ist 116117 zuständig.
Selbstständigkeit erhalten

Das erste Gespräch: Zuhören ist wichtiger als Überreden.

Viele Eltern möchten ihr gewohntes Leben möglichst selbst bestimmen. Fragen Sie deshalb zunächst, was ihnen wichtig ist und bei welchen Aufgaben sie sich Hilfe vorstellen könnten.

  • Ruhigen Zeitpunkt wählen und konkrete Beobachtungen nennen.
  • Keine Vorwürfe und keine Entscheidungen über den Kopf der Eltern hinweg.
  • Mit einer kleinen, freiwilligen Unterstützung beginnen.
  • Gemeinsam vereinbaren, was als Nächstes passieren soll.
Persönliche Begleitung als Unterstützung für Angehörige
Pflegegrad und Kosten

Wann lohnt es sich, einen Pflegegrad zu beantragen?

Wenn Einschränkungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen, kann ein Pflegegrad infrage kommen. Gesetzlich Versicherte beantragen ihn bei der Pflegekasse ihrer Krankenkasse, Privatversicherte bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung erfolgt anschließend nach den geltenden Verfahren.

Der Antrag sollte bei einem längerfristigen Bedarf nicht unnötig hinausgezögert werden. Die Pflegeversicherung prüft den Anspruch; eine Bewilligung bedeutet nicht, dass jede Leistung automatisch bezahlt wird.

Was heute gilt

Haushaltshilfe kann über die Pflegekasse mitfinanziert werden.

Bei häuslicher Pflege steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 nach geltendem Recht der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu. Geeignete, anerkannte Unterstützungsangebote können damit abgerechnet werden, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch privat Versicherte und Beihilfeberechtigte können entsprechende Ansprüche haben. Der konkrete Abrechnungsweg wird vor Beginn geklärt.

131 €

monatlicher Entlastungsbetrag

Bei Pflegegrad 1–5 und häuslicher Pflege. Nicht automatisch eine pauschale Auszahlung. Erstattung nur für erstattungsfähige Leistungen und im Rahmen des verfügbaren Guthabens.

Stand Oktober 2026: Geplante Änderungen durch das Pflegeneuordnungsgesetz sind noch kein geltendes Recht. Ab 2027 könnten sich Ansprüche und Budgets ändern. Wir aktualisieren die Informationen bei verbindlichen Änderungen.

Unser Angebot für Familien

Wir kümmern uns um die kleinen Dinge, die im Alltag groß werden.

Ihr Alltagsnavigator übernimmt praktische Alltagshilfe, keine medizinische Behandlungspflege oder Körperpflege.

🧺

Haushalt & Wäsche

Reinigung, Ordnung und wiederkehrende Aufgaben nach Absprache.

🛍️

Einkaufen & Termine

Einkäufe sowie vereinbarte Begleitung und Botengänge.

☕

Begleitung & Gesellschaft

Gespräche, gemeinsame Zeit und Alltagsaktivitäten.

Für Angehörige wichtig:Wir planen möglichst regelmäßig mit festen Mitarbeitenden. Ob Einsätze zum gewünschten Zeitpunkt möglich sind, hängt vom Wohnort und unseren freien Kapazitäten ab.
Regional vor Ort

Unterstützung für Familien in Ihrer Region

Wir sind in Kaiserslautern, Landstuhl, dem Donnersbergkreis und Zweibrücken tätig. Weitere Orte prüfen wir nach Erreichbarkeit und verfügbaren Kapazitäten.

Häufige Fragen

Was Angehörige besonders häufig wissen möchten

Meine Eltern möchten keine Hilfe. Was kann ich tun?

Beginnen Sie mit einem ruhigen Gespräch. Fragen Sie, welche Aufgaben sie selbst als anstrengend erleben und welche kleine Unterstützung sie ausprobieren möchten. Respektieren Sie ihre Wünsche und Entscheidungsfreiheit.

Kann die Haushaltshilfe schon ohne Pflegegrad beginnen?

Grundsätzlich ja, als privat bezahlte Leistung und sofern wir freie Kapazitäten haben. Eine spätere Erstattung früherer Privatleistungen ist nicht automatisch gewährleistet.

Wer beantragt einen Pflegegrad?

Der Antrag wird bei gesetzlich Versicherten bei der Pflegekasse, bei privat Versicherten bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen gestellt. Auf Wunsch unterstützen Angehörige bei der Organisation.

Wer bezahlt Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1?

Für geeignete anerkannte Unterstützungsleistungen kann nach geltendem Recht der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich genutzt werden. Ob die konkrete Leistung erstattungsfähig ist, klären wir vor Beginn.

Übernehmen Sie medizinische Pflege?

Nein. Wir sind ein Alltagsbegleitungsdienst. Für medizinische Behandlungspflege und körperbezogene Pflegemaßnahmen ist ein entsprechend zugelassener Pflegedienst zuständig.

Wie schnell können Sie anfangen?

Das hängt von Ihrem Wohnort, dem gewünschten Umfang und unseren aktuellen Kapazitäten ab. Wir nennen Ihnen nach dem ersten Gespräch eine realistische Einschätzung.

Rechtsgrundlagen und Hinweise

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind geltendes Recht und die Entscheidung der zuständigen Pflegekasse bzw. privaten Pflegepflichtversicherung. Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026.

Persönlich und unverbindlich

Sie müssen nicht sofort alle Antworten haben.

Vielleicht wissen Sie nur, dass Ihre Mutter oder Ihr Vater mehr Unterstützung braucht. Das reicht für den ersten Kontakt. Wir hören zu, beantworten Ihre Fragen und besprechen die nächsten sinnvollen Schritte.

☎ 0631 340 3874

Montag bis Freitag, 8:30–18:00 Uhr.

Bitte teilen Sie uns im Formular keine Diagnosen, Pflegegrade oder andere Gesundheitsinformationen mit.

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