Ratgeber · Erste Schritte

Eltern brauchen Hilfe im Alter –
erste Schritte

Oft sind es zuerst Kleinigkeiten: Der Einkauf fällt schwerer, Termine werden vergessen oder der Haushalt kostet plötzlich viel mehr Kraft. Dann stellt sich schnell die Frage: Was machen wir jetzt? Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten ersten Schritte – vom Gespräch mit den Eltern über einen möglichen Pflegegrad-Antrag bis zur praktischen Unterstützung im Alltag.

Kaiserslautern · Landstuhl · Donnersbergkreis · Zweibrücken etwa 6 Min. Lesezeit geprüft am 28. September 2026

Woran merke ich, dass meine Eltern Hilfe brauchen?

Eltern brauchen Hilfe im Alter – erste Schritte für Angehörige

Aktueller Hinweis zur geplanten Pflegereform

Stand 28. September 2026: Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich gilt bei häuslicher Pflege weiterhin auch ab Pflegegrad 1. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) Änderungen an der Pflegeversicherung vorgeschlagen. Dabei handelt es sich weiterhin um ein Reformvorhaben und nicht um geltendes Recht. Für die hier beschriebenen Ansprüche gelten deshalb die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Sobald sich daran verbindlich etwas ändert, aktualisieren wir diese Seite.

Auf einen Blick

  • Zuerst das Gespräch suchen — ruhig und ohne Druck
  • Bedarf einschätzen: Was fällt schwer, was funktioniert noch gut?
  • Pflegegrad bei der Pflegekasse beziehungsweise der privaten Pflegepflichtversicherung beantragen, falls noch nicht vorhanden
  • Praktische Unterstützung ist auch ohne Pflegegrad möglich
  • Sie müssen nicht alles allein organisieren

Kurz gesagt: Was sollten Angehörige zuerst tun?

Wenn Eltern im Alter zunehmend Hilfe benötigen, sollten Angehörige zunächst gemeinsam klären, welche Alltagstätigkeiten schwerfallen und welche Unterstützung gewünscht ist. Bei voraussichtlich längerfristigen Einschränkungen kann anschließend ein Pflegegrad beantragt werden. Unterstützung im Haushalt oder bei alltäglichen Aufgaben kann aber auch schon vorher als Privatleistung beginnen.

Häufig fallen zuerst kleine Veränderungen auf: Der Haushalt bleibt liegen, im Kühlschrank fehlen Lebensmittel, Einkäufe werden vergessen oder eine Tätigkeit fällt plötzlich schwer, die früher selbstverständlich war.

Nicht jede Veränderung bedeutet automatisch, dass bereits Pflegebedürftigkeit vorliegt. Manchmal reicht zunächst Unterstützung bei ganz praktischen Dingen – etwa beim Einkaufen, bei der Wäsche oder durch regelmäßige Begleitung. Wichtig ist, hinzuschauen, ohne vorschnell alles umzustellen.

Frühzeitig Unterstützung organisieren

Ihr Alltagsnavigator unterstützt ältere Menschen und ihre Angehörigen in Kaiserslautern, Landstuhl, im Donnersbergkreis und in Zweibrücken bei den ersten praktischen Schritten. Häufig beginnt die Hilfe ganz unkompliziert: regelmäßig im Haushalt unterstützen, gemeinsam einkaufen oder im Alltag begleiten. Welche Hilfe passt, besprechen wir gemeinsam.

Wann Sie sofort medizinische Hilfe holen sollten

Bei plötzlicher starker Verwirrtheit, Bewusstlosigkeit, Atemnot, starken Schmerzen, einem schweren Sturz oder anderen lebensbedrohlichen Anzeichen wählen Sie bitte sofort den Notruf 112. Bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

Das erste Gespräch mit den Eltern

Für viele ältere Menschen ist es nicht leicht, Hilfe anzunehmen – etwa weil sie selbstständig bleiben möchten oder ihre Kinder nicht belasten wollen. Oft gelingt der Einstieg besser über eine konkrete Beobachtung als über den Satz „Du brauchst Hilfe“. Zum Beispiel: „Mir ist aufgefallen, dass der Einkauf zuletzt anstrengender geworden ist. Wie geht es dir damit?“

  • Zeit nehmen, nicht zwischen Tür und Angel sprechen
  • Konkrete Beobachtungen statt allgemeiner Vorwürfe
  • Eigene Entscheidungsfreiheit der Eltern respektieren, wo immer möglich
  • Kleine, konkrete erste Schritte vorschlagen statt großer Veränderungen auf einmal

Braucht es sofort einen Pflegegrad?

Nicht zwingend. Unterstützung im Alltag kann auch ohne Pflegegrad als Privatleistung beginnen. Wenn sich jedoch abzeichnet, dass Einschränkungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen, kann es sinnvoll sein, einen Pflegegrad zu beantragen. Mit einem festgestellten Pflegegrad können – je nach Pflegegrad und Situation – Leistungen der Pflegeversicherung in Betracht kommen. Dazu gehört bei häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag.

Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag bei der Pflegekasse, die bei der jeweiligen Krankenkasse eingerichtet ist. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen. Anschließend wird die Selbstständigkeit im Alltag begutachtet — bei gesetzlich Versicherten in der Regel durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch MEDICPROOF.

Den Antrag nicht unnötig aufschieben

Wenn sich ein dauerhafter Unterstützungsbedarf abzeichnet, sollte der Antrag nicht unnötig aufgeschoben werden. Leistungen der Pflegeversicherung werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Der Antrag kann bei gesetzlich Versicherten auch zunächst telefonisch bei der Pflegekasse gestellt werden.

Antrag und Begutachtung sind für Versicherte kostenfrei

Ein bewilligter Pflegegrad bedeutet nicht, dass sofort alle möglichen Leistungen genutzt werden müssen. Er schafft zunächst die Voraussetzung, passende Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Welche Unterstützung tatsächlich genutzt wird, entscheiden die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen entsprechend dem Bedarf.

Erste praktische Unterstützung — auch ohne Pflegegrad

Auch während das Antragsverfahren läuft, kann praktische Hilfe im Alltag bereits als Privatleistung beginnen. So muss nicht mit jeder Unterstützung gewartet werden, bis der Pflegegrad-Bescheid vorliegt.

  • Haushaltshilfe: Wäsche, Reinigung, Einkaufen
  • Alltagsbegleitung: Gespräche, gemeinsame Zeit, kleine Ausflüge
  • Begleitung zu Terminen — Arzt, Behörden, Apotheke
  • Möglichst feste Ansprechperson und verlässliche Einsatzplanung

Bei häuslicher Pflege kann ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von bis zu 131 € monatlich für gesetzlich vorgesehene Leistungen eingesetzt werden. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag muss der Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein; außerdem muss die konkrete Leistung erstattungsfähig sein.

Wir versuchen, Einsätze möglichst verlässlich und mit festen Mitarbeitenden zu planen. Vor dem Start besprechen wir, wobei Unterstützung gebraucht wird, wie häufig Hilfe sinnvoll ist und ob wir dafür aktuell Kapazitäten haben.

Liegt noch kein Pflegegrad vor, kann die Unterstützung zunächst als Privatleistung beginnen. Wird später ein Pflegegrad bewilligt, prüfen wir gemeinsam, welche künftigen Leistungen grundsätzlich über den Entlastungsbetrag oder andere Ansprüche der Pflegeversicherung erstattungsfähig sein können. Eine rückwirkende Erstattung bereits erbrachter Leistungen ist nicht automatisch garantiert und sollte vorab mit der Pflegekasse beziehungsweise der privaten Pflegepflichtversicherung geklärt werden.

Wir unterstützen Ihre Eltern im Alltag

Ihr Alltagsnavigator bietet in Kaiserslautern, Landstuhl, im Donnersbergkreis und in Zweibrücken Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung für ältere Menschen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung aktuell gebraucht wird, ob wir passende Kapazitäten haben und welcher Abrechnungsweg in Ihrer Situation infrage kommt.

Für einen Rückruf brauchen wir zunächst nur Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und eine passende Rückrufzeit. Gesundheitsdaten oder Angaben zur Pflegekasse müssen Sie uns online nicht mitteilen.

Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Erstgespräch kostenlos und unverbindlich

Auch Sie als Angehörige zählen

Wer sich regelmäßig um die eigenen Eltern kümmert, merkt oft erst spät, wie viel Zeit und Kraft das kostet. Unterstützung von außen kann dabei helfen, Aufgaben verlässlicher zu verteilen und im Familienalltag wieder etwas Luft zu schaffen.

Wenn Sie selbst als private Pflegeperson tätig werden und einmal eine Auszeit brauchen, kann ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI infrage kommen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Pflegeperson krank – wer springt ein?

Ein Überblick der wichtigsten Leistungen

Entlastungsbetrag

Bis zu 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 — für gesetzlich vorgesehene und erstattungsfähige Leistungen, zum Beispiel anerkannte Unterstützung im Alltag.

Verhinderungspflege

Ab Pflegegrad 2, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt.

Haushaltshilfe

Praktische Unterstützung im Alltag — mit oder ohne Pflegegrad möglich.

Pflegeberatung

Kostenfreie Beratung durch die Pflegekasse oder bei Privatversicherten über die private Pflegepflichtversicherung beziehungsweise Compass.

Wie Ihr Alltagsnavigator konkret helfen kann

Wir helfen nicht nur bei der ersten Orientierung, sondern übernehmen auch praktische Unterstützung zu Hause. Unsere Mitarbeitenden helfen zum Beispiel im Haushalt, begleiten beim Einkaufen oder zu Terminen und unterstützen im Alltag.

Unterstützung im Haushalt

Reinigung, Wäsche, Einkaufen und weitere Aufgaben, die im Alltag zunehmend schwerfallen.

Persönliche Alltagsbegleitung

Gespräche, gemeinsame Aktivitäten, Begleitung zu Terminen und regelmäßige persönliche Unterstützung.

Entlastung für Angehörige

Verlässliche Einsätze schaffen Freiräume und reduzieren die Belastung innerhalb der Familie.

Unterstützung bei der Abrechnung

Wir erklären verständlich, welche Unterlagen benötigt werden und welcher Abrechnungsweg in der jeweiligen Situation möglich ist.

Ihr Alltagsnavigator ist in Rheinland-Pfalz als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Geeignete Leistungen können deshalb bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Wir setzen dabei möglichst auf regelmäßige und planbare Unterstützung statt auf einzelne spontane Einsätze.

Was gilt für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte?

Auch privat Pflegepflichtversicherte können Leistungen der Pflegeversicherung grundsätzlich nutzen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie erhalten von uns in der Regel eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer privaten Pflegepflichtversicherung und gegebenenfalls zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, richtet sich nach dem jeweiligen Anspruch und der Erstattungsfähigkeit der konkreten Leistung.

Redaktion und Prüfung

Ihr Alltagsnavigator UG (haftungsbeschränkt), zuletzt fachlich geprüft am 28. September 2026. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Leistungsberatung. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie die Entscheidung des zuständigen Kostenträgers.


Häufige Fragen von Angehörigen

Die Antworten beziehen sich auf den Rechtsstand vom 28. September 2026.

Meine Eltern wollen keine Hilfe annehmen — was kann ich tun?

Oft hilft es, klein anzufangen – mit einer konkreten Unterstützung statt mit vielen Veränderungen auf einmal. Manche Eltern nehmen Hilfe leichter an, wenn sie selbst mitentscheiden können, wobei Unterstützung gewünscht ist. Wir können das in einem unverbindlichen ersten Gespräch gemeinsam besprechen.

Wo stelle ich den Antrag auf einen Pflegegrad?

Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse eingerichtet ist — meist reicht ein Anruf. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung erfolgt anschließend kostenlos.

Können wir schon vor dem Pflegegrad-Bescheid Hilfe organisieren?

Ja. Praktische Unterstützung wie Haushaltshilfe kann grundsätzlich bereits als Privatleistung beginnen, unabhängig vom Antragsverfahren. Wird später ein Pflegegrad bewilligt, prüfen wir, welche weiteren Leistungen grundsätzlich über den Entlastungsbetrag erstattungsfähig sein können. Eine rückwirkende Erstattung bereits erbrachter Leistungen ist nicht automatisch garantiert.

Wie viel kostet das erste Beratungsgespräch bei Ihnen?

Das erste Gespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir hören zu, beantworten Ihre Fragen und erklären, was in Ihrer Situation möglich ist — ohne Verpflichtung.

Was, wenn ich selbst nicht mehr weiterweiß?

Wenn die Situation unübersichtlich wird, können gesetzlich Versicherte die Pflegeberatung ihrer Pflegekasse nutzen. Privatversicherte können sich an ihre private Pflegepflichtversicherung beziehungsweise an Compass wenden. Wir helfen außerdem dabei, die praktische Unterstützung im Alltag zu klären.

Wie unterstützt Ihr Alltagsnavigator meine Eltern konkret?

Wir bieten in Kaiserslautern, Landstuhl, im Donnersbergkreis und in Zweibrücken praktische Unterstützung im Haushalt und persönliche Alltagsbegleitung. Gemeinsam besprechen wir, welche Hilfe gebraucht wird, wie regelmäßig Einsätze sinnvoll sind und ob wir aktuell passende Kapazitäten haben. Ein Beginn ist auch als Privatleistung möglich. Bei vorhandenem Pflegegrad klären wir, welche Leistungen grundsätzlich über die Pflegeversicherung abgerechnet werden können.

Gelten Ihre Leistungen auch für Privatversicherte?

Ja. Privatversicherte können unsere Unterstützung ebenfalls nutzen. Sie erhalten in der Regel eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer privaten Pflegepflichtversicherung und gegebenenfalls bei ihrer Beihilfestelle. Vor Beginn klären wir mit Ihnen, welcher Abrechnungsweg vorgesehen ist.

Sie müssen nicht alles allein herausfinden.

Rufen Sie uns an — wir hören zu und erklären Ihnen persönlich, welche ersten Schritte für Ihre Situation sinnvoll sind. Ohne Gesundheitsangaben online, ohne unnötige Bürokratie beim ersten Kontakt.