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Alltagshilfe · Landstuhl & Umgebung

Persönlich. Regional. Für Sie da.

Alltagshilfe in Landstuhl – wenn Unterstützung wirklich entlasten soll.

Wir unterstützen bei Haushalt, Einkauf, Begleitung und Gesprächen – persönlich, zuverlässig und mit möglichst fester Bezugsperson. Gerade Angehörige gewinnen dadurch Zeit und Sicherheit im Alltag.

Pflegekassen-Abrechnung möglichSchwerpunkt Pflegegrad 2–5 & AngehörigeSelbstzahler ebenfalls willkommen
Alltagshilfe in Landstuhl – persönliche Unterstützung
Kleine Unterstützung.
Große Entlastung. ♡
Sie müssen vorher nicht wissen, welche Leistung passt.

Wir hören erst einmal zu und erklären verständlich, was heute möglich ist und was sich durch die geplante Pflegereform ändern soll.

Gütesiegel SeniorenlotseGütesiegel Seniorenlotse
✓ Anerkannter Anbieter §45a SGB XI
✓ Möglichst feste Bezugsperson
✓ Pflegekassen-Abrechnung möglich
✓ Persönlich vor Ort

Scroll-Geschichte

So kann Alltagshilfe in Landstuhl aussehen.

Vier typische Situationen zeigen, wie Unterstützung im Alltag konkret helfen kann – zuhause, unterwegs und bei der Entlastung von Angehörigen.

Haushalt und Alltagshilfe in LandstuhlGemeinsames Kochen und Unterstützung im Alltag in LandstuhlGesellschaft und Begleitung in LandstuhlEntlastung für Angehörige in Landstuhl und Umgebung
Haushalt & AlltagUnterstützung zu Hause, die wirklich entlastet.
01 · Zuhause

Wenn kleine Dinge plötzlich groß werden.

Wäsche, Kochen, Aufräumen und Sauberkeit können Kraft kosten. Wir unterstützen dort, wo der Alltag leichter werden soll.

Mehr zur Haushaltshilfe →
02 · Unterwegs

Einkauf & Erledigungen.

Gemeinsam einkaufen oder Besorgungen nach Absprache übernehmen – verlässlich, regelmäßig und so, wie es zu Ihrem Alltag passt.

Einkaufshilfe besprechen →
03 · Nicht allein

Gesellschaft & Begleitung.

Zeit für Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen und soziale Unterstützung – damit Alltag Struktur und Wärme behält.

Unterstützung anfragen →
04 · Angehörige

Damit Angehörige wieder Tochter, Sohn oder Partner sein können.

Wir übernehmen regelmäßige Aufgaben und schaffen Freiraum, damit Familien nicht nur organisieren müssen, sondern wieder gemeinsame Zeit haben.

Entlastung besprechen →
Alltagshilfe, die zum Leben passt – Landstuhl

Was uns besonders macht

Hilfe, die zu Ihrem Leben passt – nicht umgekehrt.

Viele Angehörige wünschen sich vor allem Verlässlichkeit. Deshalb setzen wir auf möglichst feste Bezugspersonen, klare Absprachen und persönliche Erreichbarkeit.

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Möglichst feste Bezugsperson
Weniger Wechsel, mehr Vertrauen.
✓
Persönlich erreichbar
Mo–Fr 8:30–16:30 Uhr unter 0631 340 3874.
✓
Regional unterwegs
Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Kindsbach, Bann, Hauptstuhl und gut erreichbare Orte in der Umgebung.

Mehr Zeit für das, was wirklich zählt. ♡

Kostenlos beraten lassen

Pflegekasse & Pflegereform

Was heute gilt – und was sich künftig ändern soll.

Nach geltendem Recht stehen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat zur Verfügung. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Die Vorschläge müssen das parlamentarische Verfahren noch durchlaufen; sie gelten heute nicht. Wir unterscheiden deshalb geltendes Recht und geplante Änderungen.

✓
Heute: Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt bis zu 131 € monatlich für Pflegegrad 1 bis 5 bei häuslicher Pflege. Er kann für erstattungsfähige Leistungen genutzt werden.

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Geplant: Sozialraumbudget

Für Pflegegrad 2 bis 5 sieht der Kabinettsentwurf ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € monatlich vor; bei Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag entfallen. Noch nicht geltendes Recht.

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Ersatzpflege neu gedacht

Verhinderungspflege ist derzeit weiter nutzbar. Der Entwurf sieht Änderungen bei der Finanzierung von Ersatzpflege vor. Konkrete Ansprüche müssen nach Inkrafttreten neu geprüft werden.

So einfach geht's

In drei Schritten zu mehr Entlastung.

Kein komplizierter Erstkontakt. Ein kurzes Gespräch genügt.

1

Kontakt

Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an. Für den Erstkontakt reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit.

2

Kennenlernen

Wir erklären verständlich, welche Hilfe möglich ist und welche Finanzierung infrage kommen kann – ohne Fachsprache und ohne Verpflichtung.

3

Unterstützung starten

Danach planen wir passende Einsätze mit möglichst fester Bezugsperson – persönlich, zuverlässig und flexibel.

Landstuhl & Umgebung

Wir sind dort, wo Ihr Alltag stattfindet.

Unser Schwerpunkt liegt auf Landstuhl und gut erreichbaren Orten in der Umgebung. Ob Ihr Wohnort aktuell in unseren Touren liegt, prüfen wir am einfachsten kurz telefonisch.

LandstuhlRamstein-MiesenbachKindsbachBannHauptstuhlUmgebung
Ihre Postleitzahl prüfen
Seite per WhatsApp teilen →

Häufige Fragen

Alltagshilfe, Pflegekasse & Pflegereform in Landstuhl.

Verständlich erklärt – mit klarer Trennung zwischen dem, was heute gilt, und dem, was nach dem aktuellen PNOG-Entwurf geplant ist.

Haushaltshilfe ist ein Teil der Alltagshilfe. Alltagshilfe kann zusätzlich Einkaufen, Begleitung, Gespräche, Spaziergänge und Entlastung für Angehörige umfassen.
Bei vorhandenem Pflegegrad kann eine Abrechnung über die Pflegekasse möglich sein, zum Beispiel über den heutigen Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Welche Leistung in Ihrer Situation passt, prüfen wir persönlich.
Nach dem Kabinettsentwurf zum PNOG soll der bisherige Entlastungsbetrag für Pflegegrad 2 bis 5 in ein Sozialraumbudget überführt werden. Dieses Budget soll gezielt für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI und für anerkannte Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden können.
Im Kabinettsentwurf sind für Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 175 € monatlich vorgesehen. Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren sind bis zu 300 € monatlich vorgesehen. Diese Beträge sind noch nicht geltendes Recht und können sich im parlamentarischen Verfahren ändern.
Beim heutigen Entlastungsbetrag können nicht genutzte Beträge innerhalb der gesetzlichen Fristen übertragen werden. Für das geplante Sozialraumbudget ist nach dem derzeitigen Entwurf keine vergleichbare Ansparregel vorgesehen. Regelmäßige monatliche Nutzung könnte deshalb künftig wichtiger werden.
Nach aktuellem Recht besteht der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1 weiter. Nach dem Kabinettsentwurf soll bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag künftig entfallen; stattdessen sind zusätzliche Beratung und Pflegebegleitung vorgesehen. Pflegegrad 1 selbst soll nicht abgeschafft werden. Bis die Reform tatsächlich in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln.
Für Pflegegrad 2 bis 5 soll der heutige Entlastungsbetrag nach dem Entwurf in das neue Sozialraumbudget übergehen. Für anerkannte §45a-Angebote wie Alltagsunterstützung würde dieses Budget besonders relevant.
Die Verhinderungspflege besteht aktuell weiter. Nach dem PNOG-Entwurf soll Ersatzpflege künftig stärker über neue Budgets organisiert werden. Mehr dazu erklären wir auf unserer Seite zur Verhinderungspflege in Kaiserslautern.
Nach dem Entwurf soll das Sozialraumbudget vor allem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI gedacht sein. Leistungen zugelassener Pflegedienste sollen dagegen über das geplante Sachleistungsbudget laufen.
Ja. Unsere Leistungen können auch privat genutzt werden – zum Beispiel wenn kein passender Pflegekassenanspruch besteht oder zusätzliche Unterstützung gewünscht wird. Umfang und Kosten klären wir vorher transparent.
Ja, diese Orte gehören zu unserem regionalen Schwerpunkt rund um Landstuhl. Weitere gut erreichbare Orte prüfen wir individuell nach Erreichbarkeit und freien Kapazitäten.
Wir versuchen, möglichst feste Bezugspersonen einzuplanen. Ein Wechsel kann im Krankheits- oder Urlaubsfall erforderlich sein und wird offen abgestimmt.
Für die erste Kontaktaufnahme reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Gesundheitsdaten, Pflegegrad oder Angaben zur Pflegekasse werden online nicht abgefragt.
Ja. Wir beraten Privatversicherte und Beihilfeberechtigte persönlich zu den jeweiligen Möglichkeiten.

Rückruf anfordern

Der erste Schritt kostet Sie zwei Minuten.

Wir rufen Sie persönlich zurück und klären, welche Alltagshilfe in Landstuhl und Umgebung zu Ihrer Situation passt – und welche geplanten Änderungen künftig relevant werden könnten.

✓ Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Die Übermittlung wurde vom Server bestätigt. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Bitte geben Sie hier keine Angaben zu Gesundheitszustand oder Pflegegrad an – das besprechen wir vertraulich am Telefon.