Entlastungsbetrag Donnersbergkreis – Ihr Alltagsnavigator
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§45b SGB XI · Donnersbergkreis

Entlastungsbetrag
im Donnersbergkreis —
Ihr Geld. Ihr Recht.

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu — bis zu 131 € monatlich, finanziert von der Pflegekasse. Wir helfen Ihnen im Donnersbergkreis, diesen Betrag sinnvoll einzusetzen: für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Entlastung.

131 €
monatlich möglichEntlastungsbetrag §45b SGB XI
  • Bis zu 131 € monatlich – ab Pflegegrad 1, finanziert von der Pflegekasse
  • Zugelassener Anbieter nach §45a SGB XI im Donnersbergkreis
  • Persönliche Beratung – keine anonymen Callcenter

Für den ersten Kontakt reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich.
Impressum · Datenschutz

Ralf Herzhauser Ralf Herzhauser erklärt
den Entlastungsbetrag.

Kurz erklärt: Entlastungsbetrag im Donnersbergkreis

Deutscher Seniorenlotse – Zertifiziert
Zertifiziert & geprüft Ausgezeichnet als Deutscher Seniorenlotse — Ihr Zeichen für geprüfte Qualität und Verlässlichkeit.
Im Donnersbergkreis für Sie da
Persönliche Ansprechpartner
In der Donnersbergkreis
Anerkannter Anbieter §45a SGB XI

Abrechnung u. a. mit AOK · Barmer · TK · IKK · DAK und weiteren Pflegekassen möglich

Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?

So unterstützen wir bei
Haushaltshilfe im Donnersbergkreis.

Der Entlastungsbetrag kann im Donnersbergkreis für viele Alltagssituationen eingesetzt werden. Ralf erklärt jeden Bereich in einem kurzen Clip.

Haushaltshilfe Donnersbergkreis – Unterstützung im Haushalt zuhause
Ralf erklärt es in 12 Sek.

Wenn der Haushalt liegen bleibt

Haushalt & Ordnung

Unterstützung bei typischen Haushaltsaufgaben, damit der Alltag zuhause wieder leichter und übersichtlicher wird — über den Entlastungsbetrag abrechenbar.

Einkaufshilfe und Besorgungen im Donnersbergkreis
Ralf erklärt es in 13 Sek.

Wenn Wege alleine schwerfallen

Einkaufen & Besorgungen

Begleitung beim Einkauf oder Übernahme einfacher Erledigungen im Donnersbergkreis — verlässlich, persönlich und über den Entlastungsbetrag möglich.

Alltagsbegleitung – gemeinsame Zeit im Donnersbergkreis
Ralf erklärt es in 12 Sek.

Wenn jemand zuhause nicht allein sein soll

Alltagsbegleitung

Kleine Erledigungen im Haushalt, Einkäufe oder Botengänge in Donnersbergkreis — damit auch organisatorisch nichts liegen bleibt.

Angehörige entlasten – mehr Ruhe für Familien im Donnersbergkreis
Ralf erklärt es in 15 Sek.

Wenn Sie selbst einmal durchatmen müssen

Angehörige entlasten

Verlässlichkeit im Alltag schaffen, damit Familien im Donnersbergkreis nicht alles allein tragen müssen — ohne Eigenkosten oft möglich.

Wann ist sie sinnvoll?

Was viele nicht wissen —
der Betrag steht Ihnen
bereits zu.

Der Entlastungsbetrag ist kein Antrag, den Sie erst stellen müssen — er steht ab Pflegegrad 1 automatisch bereit. Viele Familien im Donnersbergkreis lassen ihn Jahr für Jahr verfallen.

  • Verfallsfrist wird übersehenNicht genutzter Betrag verfällt am 30. Juni des Folgejahres — ohne Ausnahme.
  • Kein anerkannter Anbieter gefundenNur Anbieter nach §45a SGB XI können direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
  • Pflegekasse informiert nicht aktivSie müssen selbst aktiv werden. Wer nicht fragt, verliert seinen Anspruch.
Jetzt meinen Anspruch klären lassen
Haushaltshilfe im Donnersbergkreis – Unterstützung im Alltag
Vertraute Haushalt & Ordnung, wenn die private Pflegeperson einmal ausfällt.
Tipp von Ralf: Die 131 € gelten bereits ab Pflegegrad 1 — auch ohne schwere Erkrankung.

In 3 Schritten zur Entlastung

So starten Sie die
Haushaltshilfe im Donnersbergkreis.

Viele Familien denken zuerst an komplizierte Anträge. Oft reicht ein persönliches Gespräch, um die Möglichkeiten zu klären.

1

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Für die erste Kontaktaufnahme reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit — keine Gesundheitsdaten online.

2

Bedarf besprechen

Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung für Ihre Situation sinnvoll ist — Haushalt, Alltagsbegleitung, Einkauf oder Entlastung für Angehörige.

3

Unterstützung starten

Wenn alles passt, planen wir die Einsätze. Eine feste Bezugsperson kommt zu Ihnen nach Hause — verlässlich und regional im Donnersbergkreis.

0631 340 3874 — Jetzt anrufen

Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag

Entlastungsbetrag §45b SGB XI im Donnersbergkreis nutzen
131 € verfallen zum 30.06. — nicht einfach liegen lassen!

Entlastungsbetrag §45b SGB XI

Was ist der
Entlastungsbetrag?

Seit der Pflegereform vom 1. Juli 2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung — für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, deren private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.

Ab Pflegegrad 1auch ohne schwere Einschränkungen nutzbar
Direkte Abrechnungwir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
Nicht auf Vorrat sparennicht genutzte Beträge verfallen zum 30.06. des Folgejahres
Persönlich beraten lassen →

Geschwister einbeziehen? Seite per WhatsApp teilen

Haushaltshilfe in Ihrer Nähe

Entlastungsbetrag
in Ihrer Nähe.

Für Rockenhausen und Kirchheimbolanden gibt es eigene Seiten mit regionalen Hinweisen. Die Übersichtsseite hilft bei der Orientierung im ganzen Donnersbergkreis.

Entlastungsbetrag in Rockenhausen
01

Rockenhausen

Entlastungsbetrag, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe in Rockenhausen und Umgebung — mit persönlicher Beratung und regionaler Verfügbarkeit.

Zur Seite Rockenhausen →
Ihr Alltagsnavigator im Donnersbergkreis

Ihr Startpunkt

Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung — verständlich erklärt, persönlich begleitet und oft über die Pflegekasse möglich.

Jetzt klären →
Entlastungsbetrag in Kirchheimbolanden
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Kirchheimbolanden

Entlastungsbetrag, Alltagsbegleitung und Entlastung für Angehörige in Kirchheimbolanden und Umgebung — persönlich und regional.

Zur Seite Kirchheimbolanden →

Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie uns trotzdem an — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Sie erreichen können.

Häufige Fragen

Fragen zum Entlastungsbetrag
im Donnersbergkreis.

Viele Familien wissen nicht genau, wie der Entlastungsbetrag funktioniert. Hier beantworten wir die zehn wichtigsten Fragen verständlich und klar.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?

Anspruch haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause — also ambulant — versorgt werden. Der Betrag steht monatlich zur Verfügung und soll helfen, den Alltag zuhause zu erleichtern und Angehörige zu entlasten. Ein stationärer Aufenthalt schließt den Anspruch in der Regel aus.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag aktuell?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt bis zu 131 Euro monatlich. Dieser Betrag gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5 gleichermaßen. Er kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden und wird nicht auf andere Pflegeleistungen angerechnet.

Wird der Entlastungsbetrag direkt ausgezahlt?

In der Regel wird der Betrag nicht bar ausgezahlt. Er ist zweckgebunden und wird für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt. Das bedeutet: Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab oder Sie erhalten eine Kostenerstattung nach Vorlage der Rechnung — je nach Verfahren der Pflegekasse.

Kann der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe genutzt werden?

Ja, wenn die Unterstützung über einen anerkannten Anbieter nach §45a SGB XI erfolgt. Ihr Alltagsnavigator ist im Donnersbergkreis als solcher anerkannt. Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung und Alltagsunterstützung können unter bestimmten Voraussetzungen darüber abgerechnet werden.

Verfällt der Betrag, wenn er nicht im Monat genutzt wird?

Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können bis zu zwölf Monate in das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Das gibt Familien Flexibilität, etwa wenn Unterstützung in manchen Monaten intensiver und in anderen weniger nötig ist. Wir beraten dazu gerne persönlich.

Ist Ihr Alltagsnavigator ein Pflegedienst?

Nein. Wir sind kein medizinischer Pflegedienst. Wir sind ein nach §45a SGB XI anerkannter Anbieter für Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt. Für medizinische Leistungen oder Körperpflege wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Pflegedienst. Wir ergänzen diese Angebote sinnvoll.

Gilt das Angebot auch für Kirchheimbolanden und Rockenhausen?

Ja. Für beide Orte gibt es eigene Seiten mit regionalen Hinweisen: für Rockenhausen und für Kirchheimbolanden. Diese Übersichtsseite gilt für den gesamten Donnersbergkreis. Ob Ihr Wohnort aktuell gut erreichbar ist, klären wir am besten kurz telefonisch.

Welche Daten muss ich für eine Anfrage online angeben?

Für die erste Kontaktaufnahme benötigen wir nur Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und einen Wunschtermin für den Rückruf. Gesundheitsdaten, Pflegegrad oder persönliche Informationen müssen Sie online nicht angeben — das besprechen wir dann vertraulich am Telefon.

Können auch Angehörige den Kontakt aufnehmen?

Sehr gerne. Viele Anfragen kommen von Töchtern, Söhnen oder anderen Angehörigen, die für ihre Familie Unterstützung organisieren möchten. Wir erklären verständlich, welche Möglichkeiten bestehen, und helfen bei der Einordnung des Anspruchs.

Wie erreiche ich Sie persönlich im Donnersbergkreis?

Sie erreichen uns Mo–Fr von 8:30 bis 18:00 Uhr persönlich unter 0631 340 3874. Außerhalb dieser Zeiten können Sie einen Rückruf über das Formular auf dieser Seite anfordern. Wir melden uns dann am nächsten Werktag bei Ihnen zurück.

Rückruf anfordern

2 Minuten —
und Sie wissen, was Ihnen zusteht.

Kein Formular-Marathon. Wir rufen zurück, klären Ihren Anspruch und erklären alles verständlich — persönlich, kostenlos und ohne Verpflichtung.

Hören Sie kurz rein: Ralf erklärt, was nach dem Absenden passiert.

Bitte geben Sie hier keine Angaben zu Gesundheitszustand oder Pflegegrad an — das besprechen wir vertraulich am Telefon.

Entlastungsbetrag
im Donnersbergkreis —
wir holen ihn für Sie.

Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung über §45b SGB XI in Ihrer Situation möglich ist — persönlich, verständlich und kostenlos.

Ihr Alltagsnavigator UG (haftungsbeschränkt)
Regionaler Service für Donnersbergkreis
Telefon: 0631 340 3874