Entlastungsbetrag in Kaiserslautern – so nutzen Sie Ihre 131 €.
Bei anerkanntem Pflegegrad stehen Ihnen 131 € monatlich zu – für Haushaltshilfe, Einkauf und Alltagsbegleitung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Keine Vorkasse, kein Papierkram.
- ✓Direktabrechnung mit der Pflegekasse – keine Vorkasse
- ✓Feste Bezugsperson statt ständigem Personalwechsel
- ✓Nicht genutzte Beträge sind übertragbar – nichts verfallen lassen
Außerhalb dieser Zeiten: Rückruf am nächsten Werktag


131 € monatlich – für mehr Alltag zu Hause
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf 131 € monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag. Der Betrag ist zweckgebunden: Er kann für Haushaltshilfe, Einkauf, Begleitung und Alltagsbegleitung eingesetzt werden – aber nicht für medizinische Pflege.
Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung – danach kommen Sie mit der Abrechnung nicht mehr in Berührung.
⚠ Wichtig: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie lassen sich bis Mitte des Folgejahres ansparen – lassen Sie nichts verfallen.
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie folgende Leistungen bei uns buchen:
Haushalt & Alltag
Wäsche, Kochen, Aufräumen – damit das Zuhause gepflegt bleibt und der Alltag wieder leichter wird.
Einkauf & Erledigungen
Begleitung beim Einkaufen oder Übernahme von Besorgungen – gemeinsam oder nach Absprache.
Begleitung & Gesellschaft
Zeit für Gespräche, Spaziergänge und soziale Unterstützung – damit der Alltag Struktur und Wärme behält.
So funktioniert die Abrechnung
Wir übernehmen die komplette Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen nichts vorstrecken und keinen Erstattungsantrag stellen.
Sie unterzeichnen einmal eine Abtretungserklärung – damit bevollmächtigen Sie uns, den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Das war’s.
Welche Unterlagen wir konkret brauchen und wie das Verfahren abläuft, erklären wir am Telefon verständlich und ohne Fachsprache.
- 1Pflegegrad vorhanden und häusliche Pflege – das sind die Grundvoraussetzungen.
- 2Abtretungserklärung einmalig unterschreiben – dann übernehmen wir die Abrechnung.
- 3Keine Vorkasse – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
- 4Übertragbar: Anspruch aus dem laufenden Jahr bis Mitte des Folgejahres ansparen.
- 5131 € pro Monat – lassen Sie diesen Betrag nicht einfach verfallen.
So nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag in Kaiserslautern
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Für die erste Kontaktaufnahme reichen Name und Telefonnummer – keine Gesundheitsdaten online.
Kostenlos beraten lassen
Wir klären persönlich, welche Unterstützung passt und wie der Entlastungsbetrag in Ihrer Situation am besten eingesetzt wird – ohne Fachsprache.
Einmalig unterschreiben
Sie unterzeichnen die Abtretungserklärung – damit sind wir berechtigt, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.
Feste Bezugsperson kommt regelmäßig
Wir planen Ihre Einsätze mit einer festen Bezugsperson – zuverlässig, persönlich, im vereinbarten Rhythmus.
Fragen zum Entlastungsbetrag in Kaiserslautern
Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?
Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Betrag von 131 € für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkauf und Begleitung. Medizinische Pflege kann damit nicht finanziert werden.
Muss ich den Betrag selbst vorstrecken?
Nein. Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterzeichnen einmal eine Abtretungserklärung – danach kommen Sie mit der Abrechnung nicht mehr in Berührung.
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Kalenderjahr können bis Ende Juni des Folgejahres angespart und genutzt werden. In einem kurzen Gespräch klären wir, wie Sie Ihren Anspruch optimal ausschöpfen.
Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad?
Der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zu. Bei höheren Pflegegraden sind zusätzliche Leistungen möglich. Was in Ihrer Situation passt, klären wir kostenlos am Telefon.
In welchem Gebiet unterstützen Sie?
Wir unterstützen in Kaiserslautern Stadt und Landkreis sowie im Donnersbergkreis und Landstuhl. Ob Ihr Wohnort gut erreichbar ist, klären wir kurz telefonisch.
Bekomme ich immer dieselbe Person?
In den allermeisten Fällen ja – das ist der Kern unserer Arbeit. Eine Vertretung bei Krankheit oder Urlaub sprechen wir vorher mit Ihnen ab.
Welche Daten muss ich online angeben?
Für die erste Kontaktaufnahme genügen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Gesundheitsdaten oder Pflegegradangaben werden auf dieser Seite nicht abgefragt – das besprechen wir vertraulich am Telefon.
Passende Informationen zu Pflegekasse und Alltag
Rückruf anfordern
Sie möchten wissen, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag in Kaiserslautern am besten nutzen können? Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück – datensparsam, kostenlos und unverbindlich.
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns schnellstmöglich persönlich zurück — spätestens am nächsten Werktag.
Wir melden uns Mo–Fr 8:30–16:30 Uhr persönlich zurück. Außerhalb dieser Zeiten am nächsten Werktag.
Entlastungsbetrag in Kaiserslautern nutzen?
Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an – wir beraten Sie persönlich, verständlich und ohne Fachsprache.
