Entlastungsbetrag in Kaiserslautern nutzen
131 € monatlich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Entlastung pflegender Angehöriger – persönlich beraten in der Region.
- ✓Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
- ✓Feste Bezugsperson statt ständigem Personalwechsel
- ✓Kostenlose Beratung – ohne Online-Fragebogen zu Gesundheitsdaten
Außerhalb dieser Zeiten: Rückruf am nächsten Werktag


131 € monatlich für Unterstützung im Alltag
Pro Monat steht jedem Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad in häuslicher Pflege ein Entlastungsbetrag in dieser Höhe zu. Er kann für anerkannte Unterstützung im Alltag genutzt werden – wie zum Beispiel unsere Alltagsbegleitung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Stand 2026 nach §45b SGB XI. Nicht genutzte Beträge können sich ansammeln und sind bis Ende Juni des Folgejahres übertragbar.
Hilfe im Haushalt
Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben zu Hause, wenn alles allein zu viel wird – damit das Zuhause ein Zuhause bleibt.
Einkauf & Begleitung
Begleitung beim Einkaufen, bei Wegen im Alltag oder bei einfachen Erledigungen – mit fester Bezugsperson.
Entlastung Angehöriger
Mehr Luft im Alltag, wenn Familie, Beruf und Unterstützung zu Hause zusammenkommen und Sie selbst dringend eine Pause brauchen.
Für wen ist der Entlastungsbetrag gedacht?
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad in häuslicher Pflege zu. Voraussetzung ist also: Es gibt einen Pflegegrad und die Pflege findet zu Hause statt.
Viele Familien wissen nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht – oder rufen ihn aus Unsicherheit nicht ab. Genau dafür sind wir da: Wir erklären verständlich, was möglich ist, und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.
- 1Angehörige, die spürbare Entlastung im Alltag brauchen.
- 2Senioren, die zu Hause Unterstützung im Haushalt benötigen.
- 3Familien in Kaiserslautern und Umgebung, die den Entlastungsbetrag erstmals nutzen wollen.
- 4Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Versorgung – der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden zu.
Vom Anruf zur Unterstützung – in drei Schritten
Keine langen Online-Formulare. Keine sensiblen Angaben über die Webseite. Sie rufen an oder fordern einen Rückruf an – wir klären den Rest persönlich.
Kontakt aufnehmen
Sie rufen direkt an oder fordern über das Formular einen Rückruf zur Wunschzeit an. Wir hören zu, was Sie brauchen.
Möglichkeiten besprechen
Wir klären, welcher Pflegegrad vorliegt, ob der Entlastungsbetrag bereits genutzt wurde und welche Unterstützung in Ihrer Situation passt.
Wir kümmern uns um die Abrechnung
Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung, danach rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie entstehen keine Kosten – solange der Entlastungsbetrag reicht.
Wir sind kein Pflegedienst
Unser Schwerpunkt liegt auf Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Entlastung zu Hause. Medizinische Behandlungspflege übernehmen wir nicht – dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
Der Entlastungsbetrag ist genau für diese Art von Unterstützung im Alltag vorgesehen, die kein Pflegedienst leistet, aber die Familien dringend brauchen.
Datensparsam von Anfang an
Auf dieser Seite fragen wir keinen Pflegegrad, keine Diagnose und keine Krankenkasse ab. Für die erste Kontaktaufnahme reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Alles Weitere besprechen wir persönlich am Telefon.
Fragen zum Entlastungsbetrag in Kaiserslautern
Wann sind Sie persönlich erreichbar?
Mo–Fr von 8:30 bis 16:30 Uhr erreichen Sie uns persönlich unter 0631 340 3874. Außerhalb dieser Zeiten oder am Wochenende rufen wir Sie am nächsten Werktag zurück. Sie können uns auch jederzeit über das Rückruf-Formular kontaktieren.
Kostet mich der Entlastungsbetrag etwas?
Nein. Der Entlastungsbetrag wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet, solange das monatliche Budget reicht. Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung – danach kommen Sie mit der Abrechnung gar nicht mehr in Berührung.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Ja. Der Entlastungsbetrag steht ausschließlich Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) in häuslicher Pflege zu. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, geben wir Ihnen am Telefon gerne erste Hinweise zum Antragsverfahren.
Was passiert, wenn ich den Betrag nicht jeden Monat ausschöpfe?
Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und sind bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar. Danach verfallen sie. Wir helfen Ihnen, das Budget sinnvoll und ohne Druck einzusetzen.
Bekomme ich immer dieselbe Person?
In den allermeisten Fällen ja – das ist der Kern unserer Arbeit. Eine Vertretung kann es bei Krankheit, Urlaub oder organisatorischen Ausnahmen geben. Auch dann sprechen wir das vorher mit Ihnen ab.
In welchem Gebiet unterstützen Sie?
Wir unterstützen in Kaiserslautern, Landstuhl und im Donnersbergkreis. Ob Ihr Wohnort in unser Einsatzgebiet passt, klären wir am besten kurz telefonisch.
Welche Daten muss ich online angeben?
Auf dieser Seite müssen Sie keine Gesundheitsdaten eingeben. Für die erste Kontaktaufnahme genügen Name, Telefonnummer und eine Wunschzeit. Pflegegrad, Krankenkasse und alle weiteren Details besprechen wir persönlich.
Rückruf anfordern
Sie möchten in Ruhe besprechen, ob und wie Sie Ihren Entlastungsbetrag nutzen können? Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück. Datensparsam, kostenlos und unverbindlich – ohne Gesundheitsdaten.
Wir melden uns Mo–Fr 8:30–16:30 Uhr persönlich zurück. Außerhalb dieser Zeiten am nächsten Werktag.
Entlastungsbetrag in Kaiserslautern nutzen?
Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir beraten Sie persönlich – verständlich, ohne Behördensprache und mit direkter Abrechnung über Ihre Pflegekasse.
Passende Informationen zu Entlastungsbetrag, Pflegegrad und Alltagshilfe
Der Entlastungsbetrag kann je nach Situation für Unterstützung im Alltag relevant sein. Diese Seiten helfen Ihnen weiter, wenn Sie mehr zu Pflegegrad 2, Angehörigen-Entlastung, Haushaltshilfe oder Seniorenhilfe in Kaiserslautern erfahren möchten.
