Ratgeber · Haushaltshilfe & Alltagsunterstützung
Haushaltshilfe für Senioren – wer hilft meiner Mutter im Haushalt?
Hat Ihre Mutter oder Ihr Vater einen Pflegegrad und lebt zu Hause, können bis zu 131 € Entlastungsbetrag im Monat für anerkannte Unterstützung im Alltag zur Verfügung stehen – zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Ob und in welcher Höhe der Betrag noch verfügbar ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Rufen Sie uns einfach an – wir schauen gemeinsam, was möglich ist.
Haushaltshilfe für Senioren – was ist das genau?

Aktueller Hinweis zur geplanten Pflegereform
Stand 28. September 2026: Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich gilt bei häuslicher Pflege weiterhin auch ab Pflegegrad 1. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) Änderungen an der Pflegeversicherung vorgeschlagen. Dabei handelt es sich weiterhin um ein Reformvorhaben und nicht um geltendes Recht. Für die hier beschriebenen Ansprüche gelten deshalb die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Sobald sich daran verbindlich etwas ändert, aktualisieren wir diese Seite.Kurz gesagt: Welche Hilfe ist möglich?
Wenn ältere Menschen ihren Haushalt nicht mehr vollständig allein bewältigen können, kann Unterstützung beim Reinigen, bei der Wäsche, beim Einkauf oder bei Mahlzeiten entlasten. Bei häuslicher Pflege kann ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich für gesetzlich vorgesehene, erstattungsfähige Leistungen eingesetzt werden. Ohne Pflegegrad ist Haushaltshilfe ebenfalls möglich – dann in der Regel als Privatleistung.Wichtige Abgrenzung: Pflegeversicherung vs. Krankenkasse
Dieser Ratgeber behandelt Unterstützung über die Pflegeversicherung. Eine vorübergehende Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V folgt anderen Voraussetzungen und benötigt in der Regel eine gesonderte Prüfung durch die Krankenkasse. Ihr Alltagsnavigator bietet auch in solchen Situationen Haushaltshilfe an, sofern die vereinbarte Leistung und der vorgesehene Abrechnungsweg passen. Eine Kostenübernahme entscheidet der jeweilige Kostenträger.Typische Leistungen der Haushaltshilfe für Senioren
- Staubsaugen, Wischen und allgemeine Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen, trocknen und zusammenlegen
- Kochen oder Unterstützung beim Kochen
- Einkäufe erledigen oder begleiten
- Botengänge wie Apothekenbesuche oder Postangelegenheiten
- Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und soziale Begleitung
Wer kann meiner Mutter helfen?
Unterstützung im Haushalt kann privat organisiert oder durch ein professionelles Angebot erbracht werden. Soll dafür der Entlastungsbetrag eingesetzt werden, müssen die konkrete Leistung, der Anbieter und der vorgesehene Abrechnungsweg die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen — insbesondere ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI. Nicht jede privat organisierte Hilfe kann über die Pflegekasse abgerechnet werden. Ihr Alltagsnavigator ist in Rheinland-Pfalz als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Wir bieten in Kaiserslautern, Landstuhl, im Donnersbergkreis und in Zweibrücken regelmäßige Haushaltshilfe und persönliche Alltagsbegleitung. Vor dem ersten Einsatz klären wir mit Ihnen, welche Leistungen über einen vorhandenen Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.Was zahlt die Pflegekasse?
Bei Pflegegrad 1 bis 5 und häuslicher Pflege steht der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zur Verfügung: bis zu 131 € monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und wird grundsätzlich zur Erstattung tatsächlich entstandener, erstattungsfähiger Aufwendungen verwendet. Bei gesetzlich Versicherten können wir geeignete Leistungen häufig direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Ob das im konkreten Fall möglich ist, klären wir vor Beginn mit Ihnen. Ist eine Direktabrechnung nicht möglich, erhalten Sie eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Pflegekasse. Reicht der verfügbare Betrag nicht aus, können Eigenkosten entstehen – auch das besprechen wir vorher. Nicht ausgeschöpfte Beträge werden in die folgenden Kalendermonate übertragen. Verbleibende Beträge aus einem Kalenderjahr können nach aktuell geltendem Recht noch bis zum 30. Juni des Folgejahres für erstattungsfähige Leistungen eingesetzt werden.Was gilt für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte?
Auch privat Pflegepflichtversicherte können den Entlastungsbetrag grundsätzlich für anerkannte Unterstützungsleistungen nutzen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie erhalten von uns in der Regel eine Rechnung und reichen diese bei ihrer privaten Pflegepflichtversicherung sowie gegebenenfalls zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein. Die konkrete Erstattung hängt vom Versicherungsschutz, dem Beihilfeanteil, dem noch verfügbaren Leistungsbetrag und der Erstattungsfähigkeit der vereinbarten Leistung ab. Den Abrechnungsweg klären wir vor Beginn transparent mit Ihnen.Kein pauschales Leistungsversprechen
Ob und in welchem Umfang der Entlastungsbetrag eingesetzt werden kann, hängt vom Einzelfall ab — von Pflegegrad, Art der Leistung, noch verfügbarem Leistungsbetrag und den vorliegenden Unterlagen. Wir erklären Ihnen persönlich am Telefon, was in Ihrer konkreten Situation möglich ist.Datensparsam Kontakt aufnehmen
Für den ersten Kontakt fragen wir nur Name, Telefonnummer und gewünschte Rückrufzeit ab. Bitte übermitteln Sie online keine Gesundheitsdaten. Einzelheiten klären wir vertraulich im persönlichen Gespräch.Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Was, wenn noch kein Pflegegrad vorhanden ist?
Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag bei der Pflegekasse, die bei ihrer Krankenkasse eingerichtet ist. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen. Anschließend wird geprüft, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch MEDICPROOF. Menschen mit einem leichten, voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehenden Unterstützungsbedarf können möglicherweise Pflegegrad 1 erhalten. Entscheidend ist die Begutachtung der Selbstständigkeit im Alltag. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt oder das Antragsverfahren noch läuft, kann die Unterstützung bei Bedarf bereits als Privatleistung beginnen. Start, Umfang und Kosten besprechen wir vorher mit Ihnen. Wird später ein Pflegegrad bewilligt, bedeutet dies nicht automatisch, dass zuvor erbrachte und privat bezahlte Leistungen rückwirkend erstattet werden. Wir empfehlen deshalb, den möglichen Beginn einer Erstattung parallel mit der Pflegekasse beziehungsweise der privaten Pflegepflichtversicherung zu klären.Worauf es bei einer Haushaltshilfe für Senioren ankommt
Für eine verlässliche Unterstützung sind eine landesrechtliche Anerkennung, ein klarer Abrechnungsweg, die tatsächliche Tätigkeit am Wohnort und eine möglichst verlässliche Einsatzplanung besonders wichtig. Ihr Alltagsnavigator ist in Rheinland-Pfalz als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt und in Kaiserslautern sowie im Donnersbergkreis tätig. Vor dem Start besprechen wir, wobei Unterstützung gebraucht wird, ob wir aktuell Kapazitäten haben und wie die Abrechnung erfolgen soll. Bei gesetzlich Versicherten können geeignete Leistungen häufig direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Ob das im Einzelfall möglich ist, klären wir vor Beginn.Wie Ihr Alltagsnavigator konkret im Haushalt unterstützt
Ihr Alltagsnavigator bietet in Kaiserslautern, Landstuhl, im Donnersbergkreis und in Zweibrücken regelmäßige Haushaltshilfe und persönliche Alltagsbegleitung für ältere und pflegebedürftige Menschen. Welche Aufgaben wir übernehmen und wie häufig Unterstützung gewünscht ist, besprechen wir gemeinsam vor dem ersten Einsatz.Unsere Unterstützung kann beispielsweise umfassen:
- regelmäßige Reinigung und Ordnung im Haushalt
- Wäschepflege und Unterstützung bei Mahlzeiten
- Einkäufe und vereinbarte Botengänge
- Gespräche, Gesellschaft und Alltagsbegleitung
- möglichst verlässliche Einsatzplanung mit festen Mitarbeitenden
Offizielle Quellen und Rechtsstand
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 38 SGB V – Haushaltshilfe der Krankenkasse (Gesetzestext)
- Bundesgesundheitsministerium: Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag
- LSJV Rheinland-Pfalz: Angebote zur Unterstützung im Alltag (inkl. ADD-Antragstellung)
- Bundesgesundheitsministerium: Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Redaktion und Prüfung Ihr Alltagsnavigator UG (haftungsbeschränkt), zuletzt fachlich geprüft am 28. September 2026. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Leistungsberatung. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie die Entscheidung des zuständigen Kostenträgers.
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Häufige Fragen zur Haushaltshilfe für Senioren
Die Antworten beziehen sich auf den Rechtsstand vom 28. September 2026. Die meisten Fragen lassen sich in einem kurzen persönlichen Gespräch klären.
Ab welchem Alter bekommt man Haushaltshilfe?
Es gibt keine Altersgrenze. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Unterstützungsbedarf. Besteht mindestens Pflegegrad 1 und erfolgt die Pflege zu Hause, kann der Entlastungsbetrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Auch ohne Pflegegrad ist Unterstützung möglich – dann als Privatleistung.
Gilt der Entlastungsbetrag auch für Menschen im Pflegeheim?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI setzt grundsätzlich häusliche Pflege voraus. Bei dauerhafter vollstationärer Pflege besteht dieser Anspruch grundsätzlich nicht. Während einer häuslichen Versorgung können noch verfügbare Beträge jedoch auch für bestimmte Aufwendungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Kann ich den Pflegedienst meiner Mutter durch Ihren Dienst ersetzen?
Nein. Wir sind kein ambulanter Pflegedienst und übernehmen keine medizinischen Leistungen oder Körperpflege. Wir ergänzen einen Pflegedienst sinnvoll: Haushalt, Einkauf, Alltagsbegleitung und Entlastung für Angehörige — das ist unser Bereich.
Wann kann die Haushaltshilfe beginnen?
Wann die Unterstützung beginnen kann, hängt von Ihrem Wohnort, dem gewünschten Umfang und unseren aktuellen Kapazitäten ab. Einen realistischen Starttermin nennen wir Ihnen nach dem ersten Gespräch.
Was muss ich für das erste Gespräch vorbereiten?
Nichts Besonderes. Für die erste Kontaktaufnahme reichen Name, Telefonnummer und ein Wunschtermin. Bitte übermitteln Sie online keine Gesundheitsdaten oder Angaben zur Pflegekasse — das alles besprechen wir vertraulich am Telefon.
Kommen Sie auch in kleinere Orte rund um Kaiserslautern, Landstuhl, den Donnersbergkreis und Zweibrücken?
Das hängt vom konkreten Wohnort, dem gewünschten Umfang und unseren aktuellen Kapazitäten ab. Rufen Sie uns gerne direkt an. Wir prüfen dann ehrlich, ob und ab wann wir eine passende Unterstützung anbieten können.
Gilt der Entlastungsbetrag auch für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte?
Grundsätzlich ja. Privat Pflegepflichtversicherte können den Entlastungsbetrag unter den jeweiligen Voraussetzungen ebenfalls nutzen. Sie erhalten in der Regel eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer privaten Pflegepflichtversicherung und gegebenenfalls zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle. Die konkrete Erstattung sollte vor Beginn mit dem jeweiligen Kostenträger abgestimmt werden.
Sie müssen das nicht alleine herausfinden.
Wir erklären Ihnen persönlich, was für Ihre Mutter oder Ihren Vater möglich ist — ohne Gesundheitsangaben im Onlineformular und ohne unnötige Bürokratie beim ersten Kontakt.Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr · Impressum · Datenschutz
