Ihr Alltagsnavigator · Kaiserslautern
★ Entlastungsbetrag direkt mit Pflegekasse abgerechnet

Unterstützung bei Pflegegrad 2 in Kaiserslautern.

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich 131 € Entlastungsbetrag zu – für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Entlastung pflegender Angehöriger. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

  • Direktabrechnung mit der Pflegekasse – keine Vorkasse
  • Feste Bezugsperson statt ständigem Personalwechsel
  • Regelmäßige Entlastungsstunden – damit pflegende Angehörige durchatmen können
Persönlich am Telefon: Mo–Fr, 8:30–16:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten: Rückruf am nächsten Werktag
Alltagsbegleitung bei Pflegegrad 2 in Kaiserslautern: gemeinsame Zeit zu Hause
Gemeinsame Zeit zu Hause – eine feste Bezugsperson, die regelmäßig wiederkommt.
★★★★★
Pflegehilfe.org
Geprüfter Anbieter
Anerkannter Anbieter §45a SGB XI
Direktabrechnung mit der Pflegekasse
Seit 2021 in Kaiserslautern
Persönlich vor Ort
Deutscher Seniorenlotse
Was wir bei Pflegegrad 2 übernehmen

Praktische Unterstützung, die den Alltag leichter macht.

Bei Pflegegrad 2 ist der Unterstützungsbedarf oft noch überschaubar – aber ohne Hilfe wächst er schnell. Wir kommen regelmäßig vorbei, mit fester Bezugsperson.

Haushalt bei Pflegegrad 2 – Kaiserslautern

Zuhause gepflegt halten

Haushalt & Alltag

Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben zu Hause, damit die Wohnung gepflegt bleibt und der Alltag wieder leichter wird.

Einkauf und Begleitung bei Pflegegrad 2 – Kaiserslautern

Wenn Wege schwer fallen

Einkauf & Begleitung

Begleitung beim Einkaufen, zu Terminen oder bei einfachen Erledigungen – zuverlässig und regelmäßig.

Entlastung Angehörige bei Pflegegrad 2 – Kaiserslautern

Damit Familien durchatmen können

Angehörige entlasten

Regelmäßige Besuche geben pflegenden Angehörigen Zeit für sich – verlässlich und im festen Rhythmus.

So funktioniert die Abrechnung

Bei Pflegegrad 2 und häuslicher Pflege steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zu. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – keine Vorkasse, kein Papierkram.

Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung – danach kommen Sie mit der Abrechnung nicht mehr in Berührung.

Zusätzlich nutzen wir in vielen Fällen die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI für regelmäßige wöchentliche Besuche. Die meisten Familien kennen diese Leistung gar nicht.

  • 1Pflegegrad 2 vorhanden und häusliche Pflege – das sind die Voraussetzungen.
  • 2Abtretungserklärung einmalig unterschreiben – dann übernehmen wir die Abrechnung.
  • 3Keine Vorkasse – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
  • 4Übertragbar: Nicht genutzter Entlastungsbetrag bis Mitte des Folgejahres ansparen.
  • 5131 € pro Monat – lassen Sie diesen Betrag nicht verfallen.

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Ablauf

So starten Sie mit Pflegegrad 2 bei uns.

1

Kontakt aufnehmen

Ein Anruf oder Rückruf-Formular reicht. Beim ersten Kontakt brauchen wir nur Name und Telefonnummer – keine Gesundheitsdaten online.

2

Möglichkeiten besprechen

Wir klären persönlich, welche Unterstützung sinnvoll ist, welche Zeiten passen und wie die Abrechnung über die Pflegekasse funktioniert.

3

Einmalig unterschreiben

Sie unterzeichnen die Abtretungserklärung – damit autorisieren Sie uns, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.

4

Feste Bezugsperson kommt regelmäßig

Im vereinbarten Rhythmus, immer die gleiche Person – zuverlässig und persönlich.

Häufige Fragen

Fragen zu Pflegegrad 2 und Unterstützung in Kaiserslautern.

Was ist Verhinderungspflege und wie hängt das zusammen?

Die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ermöglicht stundenweise Entlastung für pflegende Angehörige – auch ohne besonderen Anlass. Viele Familien kennen diese Leistung nicht. Wir rechnen sie direkt mit der gesetzlichen Pflegeversicherung ab und erklären am Telefon, was in Ihrer Situation möglich ist.

Muss ich den Entlastungsbetrag selbst vorstrecken?

Nein. Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung – danach kommen Sie mit der Abrechnung nicht mehr in Berührung.

Wann sind Sie persönlich erreichbar?

Mo–Fr von 8:30 bis 16:30 Uhr erreichen Sie uns persönlich unter 0631 340 3874. Außerhalb dieser Zeiten rufen wir Sie am nächsten Werktag zurück.

Ist Pflegegrad 2 Voraussetzung?

Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag ja. Liegt noch kein Pflegegrad vor, geben wir Ihnen am Telefon erste Hinweise zum Antragsverfahren.

Bekomme ich immer dieselbe Person?

In den allermeisten Fällen ja – das ist der Kern unserer Arbeit. Eine Vertretung kann es bei Krankheit oder Urlaub geben, wird aber vorher mit Ihnen abgesprochen.

Sind Sie ein Pflegedienst?

Nein. Wir sind kein medizinischer Pflegedienst. Wir unterstützen im Alltag und Haushalt und entlasten pflegende Angehörige – genau das, wofür der Entlastungsbetrag vorgesehen ist.

Welche Daten muss ich online angeben?

Auf dieser Seite müssen Sie keine Gesundheitsdaten eingeben. Für die erste Kontaktaufnahme genügen Name, Telefonnummer und Wunschzeit.

Rückruf anfordern

Sie möchten wissen, wie Sie den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 nutzen können? Wir rufen Sie zur Wunschzeit zurück – datensparsam, kostenlos und unverbindlich.

Bitte geben Sie hier keine Angaben zu Gesundheitszustand oder Pflegegrad an — das besprechen wir vertraulich am Telefon.

Wir melden uns Mo–Fr 8:30–16:30 Uhr persönlich zurück. Außerhalb dieser Zeiten am nächsten Werktag.

Unterstützung bei Pflegegrad 2 in Kaiserslautern?

Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir beraten Sie persönlich, verständlich und mit direkter Abrechnung über Ihre Pflegekasse.

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