Was heute gilt – und was sich 2027 ändern soll.
Verhinderungspflege in Zweibrücken – 2026 noch nutzbar, 2027 neu geordnet.
2026 gilt die Verhinderungspflege weiterhin nach den heutigen Regeln. Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll die bisherige Verhinderungspflege ab 2027 jedoch nicht mehr als eigene Leistung mit gesonderter Abrechnung fortgeführt werden. Für Ihr Alltagsnavigator bedeutet das: Wir würden diese Leistung dann nicht mehr als „Verhinderungspflege“ über den bisherigen Jahresbetrag abrechnen.

2027 soll sich vieles ändern. ♡
Gütesiegel SeniorenlotseVerhinderungspflege im Übergang
Was sich für Familien und für Ihr Alltagsnavigator ändern soll.
2026 bleibt die bisherige Verhinderungspflege bestehen. Für 2027 sieht der aktuelle PNOG-Entwurf eine neue Budgetstruktur vor.




Die Verhinderungspflege gibt es 2026 weiterhin.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können die heutige Verhinderungspflege weiterhin nutzen. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
Nutzung 2026 besprechen →Die eigene Leistung „Verhinderungspflege“ soll entfallen.
Nach dem aktuellen PNOG-Entwurf wird § 39 neu als Überbrückungsbudget gefasst. Die bisherige Verhinderungspflege soll nicht mehr als gesondert abzurechnende Leistung bestehen.
Änderungen ansehen →Keine Abrechnung mehr über den bisherigen Verhinderungspflege-Jahresbetrag.
Wenn die Reform so in Kraft tritt, würden wir unsere Leistungen nicht mehr als Verhinderungspflege über den bisherigen gemeinsamen Jahresbetrag abrechnen. Für anerkannte Alltagsunterstützung sieht der Entwurf stattdessen insbesondere das neue Sozialraumbudget vor.
Zum Sozialraumbudget →Alltagsbegleitung und Entlastung sollen weiter möglich sein.
Der Weg der Finanzierung soll sich ändern – nicht der Bedarf an Unterstützung. Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI soll Alltagsunterstützung nach dem Entwurf künftig über das Sozialraumbudget genutzt werden können. Zusätzlich ist private Nutzung weiterhin möglich.
Möglichkeiten besprechen →
Was bedeutet das für unsere Kunden?
2026 können wir noch wie bisher unterstützen. 2027 soll die Abrechnung neu geordnet werden.
Für uns ist vor allem wichtig, dass die alte Verhinderungspflege nicht einfach unter neuem Namen weiterläuft. Nach dem derzeitigen Entwurf verschwindet die gesonderte Verhinderungspflege-Abrechnung.
Die heute geltenden Regeln und der gemeinsame Jahresbetrag bestehen weiter.
Leistungen, die bisher darüber liefen, sollen auf neue Budgets verteilt werden.
Als anerkannter §45a-Anbieter sollen unsere alltagsnahen Leistungen hierüber grundsätzlich nutzbar bleiben, sofern die Reform in dieser Form Gesetz wird.
Der Leistungsname ändert sich – Entlastung bleibt wichtig. ♡
Persönlich beraten lassen2026 heute · 2027 geplant
Was genau soll sich bei der Verhinderungspflege ändern?
Der aktuelle PNOG-Entwurf ordnet die Leistungen der häuslichen Pflege neu. Die bisherige Verhinderungspflege nach §39 SGB XI soll nicht als eigenständige, gesondert abzurechnende Leistung fortgeführt werden.
Ab Pflegegrad 2, gemeinsam mit Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Kalenderjahr und grundsätzlich bis zu acht Wochen nutzbar.
Nach dem Entwurf werden bisherige Leistungen der Verhinderungspflege auf Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget, Sozialraumbudget und teilweise Überbrückungsbudget verteilt.
Keine Abrechnung mehr als eigene „Verhinderungspflege“ über den bisherigen Jahresbetrag. Anerkannte Alltagsunterstützung soll stattdessen insbesondere über das Sozialraumbudget möglich sein.
Was jetzt wichtig ist
2026 und 2027 sauber voneinander trennen.
Die Reform ist noch nicht endgültig Gesetz. Deshalb arbeiten wir aktuell nach den geltenden Regeln und stellen rechtzeitig auf die neue Abrechnung um, sobald sie feststeht.
2026 wie bisher prüfen
Wenn Sie Verhinderungspflege 2026 nutzen möchten, prüfen wir mit Ihnen, ob die aktuellen Voraussetzungen vorliegen und ob wir unterstützen können.
Für 2027 neu einordnen
Für Einsätze ab 2027 muss nach dem endgültigen Gesetz geklärt werden, welches neue Budget zur jeweiligen Leistung passt.
Alltagsunterstützung weiter planen
Unsere anerkannten §45a-Leistungen sollen nach dem aktuellen Entwurf über das Sozialraumbudget nutzbar bleiben. Selbstzahler können unsere Leistungen unabhängig davon weiter privat beauftragen.
Regional in Zweibrücken
Verhinderungspflege direkt vor Ort.
Wir unterstützen in Zweibrücken und den Stadtteilen. Ob Ihr Wohnort gut erreichbar ist, klären wir am einfachsten kurz telefonisch.
Häufige Fragen
Verhinderungspflege 2026 und geplante Änderungen 2027.
Die wichtigsten Punkte für Familien und für die Abrechnung über Ihr Alltagsnavigator.
Weitere hilfreiche Seiten
Die neue Leistungsstruktur im Überblick.
Rückruf anfordern
Fragen zu 2026 oder zur geplanten Änderung 2027?
Wir erklären Ihnen, was aktuell gilt und was sich nach dem derzeitigen PNOG-Entwurf ändern soll. Für 2027 machen wir keine verbindlichen Zusagen, solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist.
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns schnellstmöglich.
