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Entlastung für Angehörige · Zweibrücken

Persönlich. Regional. Für Familien da.

Sie kümmern sich jeden Tag. Wir nehmen Ihnen Aufgaben ab.

Wenn Beruf, Familie und Pflege zusammenkommen, bleibt oft kaum Zeit für das Miteinander. Wir unterstützen verlässlich bei Haushalt, Erledigungen und Alltagsbegleitung – mit möglichst fester Bezugsperson und persönlicher Abstimmung.

Pflegekassen-Abrechnung möglichSchwerpunkt Pflegegrad 2–5 & AngehörigeSelbstzahler ebenfalls willkommen
Entlastung für pflegende Angehörige in Zweibrücken
Weniger organisieren.
Mehr Familie. ♡
Entlastung beginnt nicht erst, wenn nichts mehr geht.

Wir schauen gemeinsam, welche Aufgaben regelmäßig übernommen werden können – und welche heutigen oder geplanten Pflegeleistungen dazu passen.

Gütesiegel SeniorenlotseGütesiegel Seniorenlotse
✓ Anerkannter Anbieter §45a SGB XI
✓ Feste Bezugsperson
✓ Pflegekassen-Abrechnung möglich
✓ Persönlich vor Ort

Entlastung im Alltag

Wo Angehörige konkret entlastet werden können.

Vier typische Situationen zeigen, wie praktische Unterstützung wieder mehr Zeit für Familie und Beziehung schaffen kann.

Unterstützung zuhause für pflegende Angehörige in ZweibrückenUnterstützung bei Küche und Erledigungen in ZweibrückenGesellschaft und Begleitung für Familien in ZweibrückenPflegende Angehörige in Zweibrücken entlasten
Haushalt & AlltagWir übernehmen Aufgaben, die sonst bei der Familie hängen bleiben.
01 · Zuhause

Wenn neben der Pflege auch der Haushalt wartet.

Wäsche, Kochen, Aufräumen und Sauberkeit kosten Zeit. Wir übernehmen vereinbarte Aufgaben regelmäßig, damit Angehörige nicht alles zusätzlich auffangen müssen.

Mehr zur Haushaltshilfe →
02 · Erledigungen

Nicht jeder Weg muss an Ihnen hängen bleiben.

Einkauf, Besorgungen oder Begleitung zu Terminen können viel Organisation kosten. Wir helfen nach Absprache und schaffen dadurch planbare Freiräume.

Unterstützung besprechen →
03 · Zeit schenken

Jemand ist da, auch wenn Sie gerade nicht können.

Gespräche, gemeinsame Beschäftigung, Spaziergänge und Begleitung geben Struktur und Sicherheit – gerade wenn Angehörige beruflich oder räumlich gebunden sind.

Mehr zur Alltagshilfe →
04 · Familie

Wieder mehr Tochter, Sohn oder Partner sein.

Wenn wiederkehrende Aufgaben zuverlässig übernommen werden, bleibt mehr gemeinsame Zeit, in der nicht ständig organisiert oder erledigt werden muss.

Entlastung persönlich besprechen →
Entlastung für pflegende Angehörige – Unterstützung passend zum Familienalltag

Was Angehörige wirklich entlastet

Verlässliche Hilfe statt ständig neu organisieren.

Entlastung funktioniert vor allem dann, wenn sie planbar ist. Deshalb setzen wir auf möglichst feste Bezugspersonen, klare Absprachen und persönliche Erreichbarkeit.

✓
Möglichst feste Bezugsperson
Weniger Wechsel, mehr Vertrauen und weniger Abstimmungsaufwand.
✓
Persönlich erreichbar
Mo–Fr 8:30–18:00 Uhr unter 06332 5000111.
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Regional unterwegs
Zweibrücken mit Ixheim, Ernstweiler, Wattweiler, Rimschweiler, Niederauerbach, Oberauerbach und Umgebung.

Mehr Zeit für das, was wirklich zählt. ♡

Kostenlos beraten lassen

Pflegekasse & Pflegereform

Heute entlasten – geplante Änderungen im Blick behalten.

Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege gelten aktuell weiter nach den bestehenden Regeln. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wurde am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen, ist aber noch kein geltendes Gesetz. Deshalb trennen wir klar zwischen heutigen Ansprüchen und geplanten neuen Budgets.

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Heute: Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI kann weiterhin für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

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Geplant: Sozialraumbudget

Für Pflegegrad 2 bis 5 soll der heutige Entlastungsbetrag künftig in ein Sozialraumbudget für anerkannte Unterstützungsangebote übergehen.

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Ersatzpflege neu organisiert

Verhinderungspflege besteht heute weiter. Nach dem PNOG-Entwurf soll Ersatzpflege künftig stärker über die neuen Budgets organisiert werden.

So einfach geht's

In drei Schritten zu planbarer Entlastung.

Sie müssen vorher weder Paragraphen noch Budgets kennen. Wir klären gemeinsam, was praktisch hilft.

1

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an. Für den Erstkontakt reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit.

2

Aufgaben sortieren

Wir besprechen, welche Aufgaben regelmäßig Kraft und Zeit kosten und was davon sinnvoll übernommen werden kann.

3

Unterstützung einplanen

Danach stimmen wir passende Einsätze ab – möglichst mit fester Bezugsperson und so, dass die Entlastung tatsächlich im Familienalltag ankommt.

Regional in Zweibrücken

Wir sind dort, wo Ihre Familie Unterstützung braucht.

Zweibrücken und Stadtteile – persönlich vor Ort. Ob der Wohnort Ihrer Angehörigen gut erreichbar ist, klären wir am einfachsten kurz telefonisch.

IxheimErnstweilerWattweilerRimschweilerNiederauerbachOberauerbach
Postleitzahl prüfen

Häufige Fragen

Entlastung für pflegende Angehörige in Zweibrücken.

Praktische Unterstützung, heutige Pflegeleistungen und geplante Reform – verständlich zusammengefasst.

Wir übernehmen vereinbarte Aufgaben im Haushalt, bei Einkäufen, Erledigungen und in der Alltagsbegleitung. Dadurch müssen Angehörige nicht jeden Termin und jede Aufgabe selbst organisieren.
Bei vorhandenem Pflegegrad kann eine Abrechnung über die Pflegekasse möglich sein, zum Beispiel über den heutigen Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Welche Leistung zu Ihrer Situation passt, klären wir persönlich.
Nach dem aktuellen PNOG-Entwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag für Pflegegrad 2 bis 5 in ein neues Sozialraumbudget überführt werden. Dieses Budget soll insbesondere für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI genutzt werden können.
Im aktuellen Entwurf sind für Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 175 € monatlich vorgesehen. Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren sind bis zu 300 € monatlich vorgesehen. Diese Beträge sind noch nicht geltendes Recht und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern.
Beim heutigen Entlastungsbetrag können nicht genutzte Beträge innerhalb der gesetzlichen Fristen übertragen werden. Für das geplante Sozialraumbudget ist nach dem derzeitigen Entwurf keine vergleichbare Ansparregel vorgesehen. Regelmäßige monatliche Nutzung könnte deshalb künftig wichtiger werden.
Nach aktuellem Recht besteht der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1 weiter. Im derzeitigen PNOG-Entwurf ist für Pflegegrad 1 künftig kein Sozialraumbudget vorgesehen. Bis die Reform in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln.
Für Pflegegrad 2 bis 5 soll der heutige Entlastungsbetrag nach dem Entwurf in das neue Sozialraumbudget übergehen. Für anerkannte §45a-Angebote wie Alltagsunterstützung wäre dieses Budget besonders relevant.
Die Verhinderungspflege besteht aktuell weiter. Nach dem PNOG-Entwurf soll Ersatzpflege künftig stärker über neue Budgets organisiert werden. Auf unserer Seite zur Verhinderungspflege und Ersatzpflege in Zweibrücken erklären wir heutige Regeln und geplante Änderungen getrennt.
Nein. Entscheidend ist, wo die Person lebt, die Unterstützung benötigt. Gerade wenn Kinder oder andere Angehörige weiter entfernt wohnen, kann regelmäßige Hilfe vor Ort spürbar entlasten.
Ja. Unsere Leistungen können auch als Selbstzahler genutzt werden, wenn zusätzliche Hilfe gewünscht wird oder kein passender Pflegekassenanspruch besteht. Umfang und Kosten klären wir vorher transparent.
Wir versuchen, möglichst feste Bezugspersonen einzuplanen. Ein Wechsel kann im Krankheits- oder Urlaubsfall erforderlich sein und wird offen abgestimmt.
Für die erste Kontaktaufnahme reichen Name, Telefonnummer und Wunschzeit. Gesundheitsdaten, Pflegegrad oder Angaben zur Pflegekasse werden online nicht abgefragt.
Ja. Wir beraten Privatversicherte und Beihilfeberechtigte persönlich zu den jeweiligen Möglichkeiten.

Rückruf anfordern

Der erste Schritt kostet Sie zwei Minuten.

Wir rufen Sie persönlich zurück und klären, welche Aufgaben Sie abgeben möchten und welche Unterstützung in Zweibrücken zu Ihrer Familie passt.

✓ Vielen Dank!

Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns schnellstmöglich.

Bitte geben Sie hier keine Angaben zu Gesundheitszustand oder Pflegegrad an – das besprechen wir vertraulich am Telefon.