Pflegegrad 1: Soll der Entlastungsbetrag ab 2027 wegfallen?

Noch nicht beschlossen – aber im PNOG-Referentenentwurf vorgesehen

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 nutzen den Entlastungsbetrag, um sich im Alltag unterstützen zu lassen. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Begleitung im Alltag oder Entlastung für Angehörige.

Aktuell stehen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege bis zu 131 € monatlich als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Dieser Betrag kann gerade bei Pflegegrad 1 eine wichtige Hilfe sein, weil es in diesem Pflegegrad noch kein reguläres Pflegegeld gibt.

Doch genau hier könnte sich durch die geplante Pflegereform etwas ändern.

Nach dem aktuellen PNOG-Referentenentwurf ist vorgesehen, dass der bisherige Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 künftig entfallen soll. Wichtig ist dabei: Diese Änderung ist noch nicht beschlossen. Es handelt sich derzeit um einen Entwurf.

Trotzdem lohnt es sich für Betroffene und Angehörige, frühzeitig hinzuschauen.

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Hinweis zum PNOG-Referentenentwurf: Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 könnte ab 2027 entfallen. Noch nicht beschlossen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Er beträgt aktuell bis zu 131 € monatlich und soll Pflegebedürftige sowie Angehörige im Alltag unterstützen.

Das Geld wird in der Regel nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden. Dazu gehören je nach Bundesland und Anbieter zum Beispiel:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Hilfe beim Einkaufen
  • Begleitung im Alltag
  • Betreuung und Aktivierung
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

Gerade bei Pflegegrad 1 ist dieser Betrag besonders wichtig. Denn viele Menschen mit Pflegegrad 1 benötigen zwar noch keine intensive Pflege, aber sehr wohl Unterstützung, um weiterhin sicher und selbstständig zu Hause leben zu können.

Was ist laut PNOG-Referentenentwurf geplant?

Im PNOG-Referentenentwurf ist vorgesehen, dass sich die Leistungen in der Pflegeversicherung neu ordnen. Ziel der Reform ist unter anderem, Leistungen stärker zu bündeln und die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren.

Für Pflegegrad 1 bedeutet das nach aktuellem Entwurf:

Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich soll laut Entwurf ab 01.01.2027 wegfallen.

Stattdessen soll Pflegegrad 1 stärker auf Prävention, Beratung und Pflegebegleitung ausgerichtet werden.

Das bedeutet vereinfacht gesagt: Weg von einer konkreten monatlichen Entlastungsleistung, hin zu mehr Beratung und vorbeugender Unterstützung.

Wichtig: Diese Änderung ist noch nicht beschlossen. Solange kein neues Gesetz in Kraft ist, gilt die aktuelle Rechtslage weiter.

Warum wäre das für viele Betroffene wichtig?

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 sind noch relativ selbstständig. Trotzdem gibt es im Alltag oft erste Einschränkungen.

Beispiele aus dem Alltag:

Eine ältere Person schafft die Grundpflege noch selbst, aber der Haushalt fällt zunehmend schwer.

Ein Angehöriger kümmert sich regelmäßig, ist aber beruflich stark eingespannt.

Einkäufe, Wäsche, Reinigung oder Begleitung zu Terminen werden zur Belastung.

Genau in solchen Situationen kann der Entlastungsbetrag helfen. Er ermöglicht Unterstützung, bevor aus kleinen Einschränkungen größere Probleme werden.

Wenn diese Leistung bei Pflegegrad 1 künftig wegfallen sollte, könnte das für viele Betroffene bedeuten, dass eine bisher genutzte Alltagshilfe nicht mehr wie gewohnt finanziert werden kann.

Was bedeutet das für Angehörige?

Auch Angehörige sollten diese Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Oft sind es die Kinder, Partner oder nahestehenden Personen, die im Hintergrund viel organisieren. Sie kümmern sich um Termine, Einkäufe, Haushalt, Papierkram und emotionale Unterstützung.

Der Entlastungsbetrag kann helfen, diese Belastung etwas abzufedern.

Wenn diese Möglichkeit bei Pflegegrad 1 künftig wegfallen sollte, müssten Familien möglicherweise früher prüfen:

Welche Unterstützung wird wirklich gebraucht?

Welche Leistungen stehen aktuell noch zur Verfügung?

Welche Kosten könnten privat entstehen?

Welche Alternativen bietet die Pflegekasse?

Welche Entlastung ist vor Ort möglich?

Gerade deshalb ist es wichtig, sich nicht erst dann mit dem Thema zu beschäftigen, wenn eine Änderung bereits in Kraft ist.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Aktuell besteht kein Grund zur Panik. Aber es ist sinnvoll, vorbereitet zu sein.

Betroffene und Angehörige können jetzt prüfen:

Wird der Entlastungsbetrag bereits genutzt?

Falls ja: Wofür genau?

Falls nein: Warum nicht?

Gibt es anerkannte Anbieter vor Ort?

Sind noch nicht genutzte Beträge vorhanden?

Welche Unterstützung wird im Alltag wirklich gebraucht?

Wer Pflegegrad 1 hat und den Entlastungsbetrag noch nicht nutzt, sollte sich informieren, ob und wie dieser aktuell eingesetzt werden kann.

Denn solange die geplante Änderung nicht beschlossen und in Kraft ist, gilt weiterhin die aktuelle Rechtslage.

Was macht Ihr Alltagsnavigator?

Wir von Ihr Alltagsnavigator unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag.

Unser Ziel ist es, Orientierung zu geben und Entlastung dort zu ermöglichen, wo sie im täglichen Leben gebraucht wird.

Wir helfen unter anderem bei:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Begleitung im Alltag
  • Entlastung Angehöriger
  • Orientierung rund um mögliche Leistungen
  • verständlicher Erklärung von Unterstützungsmöglichkeiten
  • Alltagshilfe für Menschen mit Pflegegrad

Gerade bei Themen wie Pflegegrad, Entlastungsbetrag und Alltagsunterstützung erleben wir häufig, dass viele Betroffene gar nicht genau wissen, was ihnen zusteht oder wie sie Unterstützung nutzen können.

Deshalb informieren wir verständlich, ehrlich und ohne Fachchinesisch.

Wichtig: Noch nicht beschlossen

Die geplante Änderung zum Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ist nach aktuellem Stand Teil eines Referentenentwurfs.

Das bedeutet:

Sie ist noch kein beschlossenes Gesetz.

Sie kann sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Betroffene sollten die weitere Entwicklung beobachten.

Die aktuelle Rechtslage gilt weiterhin, solange keine neue gesetzliche Regelung in Kraft tritt.

Trotzdem ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren. Denn gerade Menschen mit Pflegegrad 1 und ihre Angehörigen könnten von einer solchen Änderung besonders betroffen sein.

Fazit

Kaum jemand merkt es – aber für Menschen mit Pflegegrad 1 könnte sich durch die geplante Pflegereform etwas Wichtiges ändern.

Noch nicht beschlossen, aber im PNOG-Referentenentwurf vorgesehen: Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich soll bei Pflegegrad 1 laut Entwurf entfallen.

Für viele Betroffene wäre das mehr als nur eine Zahl. Es geht um konkrete Hilfe im Alltag, um Entlastung für Angehörige und um die Möglichkeit, möglichst lange sicher zu Hause zu leben.

Wir von Ihr Alltagsnavigator behalten das Thema im Blick und erklären verständlich, was solche Änderungen für Betroffene und Angehörige bedeuten können.

Wenn Sie Fragen zu Unterstützung im Alltag oder zum Entlastungsbetrag haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Alltagsnavigator
Orientierung. Entlastung. Sicherheit.

Sie haben Fragen zum Pflegegrad 1 oder zum Entlastungsbetrag?

Wir erklären verständlich, welche Unterstützung aktuell möglich ist und was die geplanten Änderungen bedeuten könnten.


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